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Der israelitische Volkslehrer · 1859-04-01 · Heft 4 (April 1859) · page 29

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 4 (April 1859)
Date
1859-04-01
Page
– (sequence 29)
Language
German
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Pundschcy»- Mamr vLn hervorrqgender Befähigung, war einer der jüdischen Assessoren, denen eS trotz glänzend bestandener Prüfung nicht gelingen wollte, eine Stelle zu erhalten. Mit Rücksicht hierauf scheint der dem Vater der Entschluß gereift zu sein, die Sache vor die Kammer zu bringen. Ein tragisches Geschick hat nun aber gewollt, daß der Assessor Sntro in diesen Tagen g?styrbe" ist, so daß für sein Streben das im Haus? der Abgeordneten erzielte Resultat ein vergebliches bleiben muß. (B. B. Z.) — Wir geben im Folgenden die Verhandlungen der Preußischen Volkskammer vom 23. Marz über die Judenfrage, obgleich dieselben durch dic öffentlichen Blätter bereits zur Genüge bekannt find. Es ist uns dabei vorzüglich um die ausgezeichneten Worte Vincke'S zu thun, denen wir auch durch die Aufnahme in unsere Blätter die gebührende Auszeichnung erweisen und in den Herzen unserer Leser ein Denkmal dankbarer Erinnerung setzen möchten.-^ Das Haus der Abgeordneten begann die betr. Sitzung mit einer sehr interessanten PetitionSberathung. Ter Ober-Rabbinex Abraham Sutro zu Münster. hat nämlich eine Petition eingereicht, durch welche er Ausführung der Vorschriften d«r BerfastungSurkunde. in BeziehunL auf Anstellung der Juden im Staatsdienste und Aufhebung verschiedener, dem entgegenstehender ministerieller Rescripte bezweckt- Die Petitionscornmjssion tragt einstimmig darauf an, daß das Haus die Petition dem Staatsministerium zur Berücksichligung überweisen wolle. V.Blankenburg (äußerste Linke, resp. früher äußerste Rechte) ist gegen den Antrag u^d stellt seinerseits einen Antrag dahin, daß die Petition der Staatsregierung zvr legislativen Erledigung der Sache übergeben werden möge. — von welchem Staudpunkte aus, wie Herr v. Blankenburg das Nähere ausgeführt, die betreffenden Bestimmungen der Verfassung keineswegs als unbedingtes Gesetz, sondern lediglich als »allgemeine Axiome" zu betrachten jcin würden, die, wenn es auf ihre Auwendung im Leben ankomme, noch der nähern .Interpretation" bedürsten. Nebenbei rust H:rr v- Blankenburg auch noch eine Stelle aus dem TacituS gegen die Juden zu Hülfe. Die Frage sei schließlich die, ob Preußen ein Humanitätsstaat werden, oder fortfahren wolle, ein christlicher Staat zu fein. Was soll es werden; wenn ein Jude einmal als Richter sungire, oder gar hier im Hause, an der Ministerban? säße! (Gelächter.) Herr v. Blankenburg nimmt endlich «mch noch dieBibet 5U Hülfe, aus welcher er einige Verse zur Unterstützung seiner Anficht, unter großer Heiterkeit des Hauses, anführt. — Wentzel: Er wolle dem Borredner nicht folgen auf das Feld der Conjecturen, sondern sich ledig» lich an die Bestimmungen der Verfassung halten. Diese Bestimmungen hätten allerdings einen unzweifelhaft gesetzlichen und dispositiven Charakter, und alle Gründe, die dagegen angeführt würden, seien haltlos. Redner sühn dieß mit der ihm eigenthümlichen Schärfe näher aus. Um die Aus-, fuhrung der Verfassung handle es sich, und was bis jetzt im entgegen^

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