Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 8 (1859)
- Issue
- Heft 4 (April 1859)
- Date
- 1859-04-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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ReligLonSgespräche. F. DeT^Mö^?reHkftrtlM Denn die ^nach jener Section mir geborenen Kinder blieben mit Gottes i Hülfe gesunö und. leben^ Zndeß würde! meine Frau, wenn die! Section oh ne Ihre - Erkaubniß vorgenommen Wörden wäre,! und ein Üngötnach üns betroffen hätte,- in peiuMer Unruhe i solches verschuldet und uns an der Ehre deS Törten versündigt! zu haben glauben, . ^.^c ' i R. Es muß. ja das fromme uud zarte Gefühl der ein-? leuchtende Gedanke beruhigen, daß es eben eine E h r e n e rlo^isung gegen den Todten sei, wenn man durch ihn Menischenleben erhalte. - - ' i! . ' -! > ' F. ^iernaH l^ man auch der Tochter des .... gestern!gestalten sdurfen',^ . auf.Verlangen vor der Einsiarzung^ ihrer Mutter eine Locke von deren- Haar abzu? schneiden, sich dieselbe zum ehrenden Andenken zu bewahren? 1 R. -Allerdings steht meines' Erachtens dem nichts ent- ^gegen, da es ledigüH von dep^ zur Ehre der iTodten beabsichtigt wird. Zudem bewirkt ja das.Abschneiden zemer Haarlocke keine Entstellung und Verunstaltung der Leiche, j F. Aber warum hielten es denn die Anwesenden für Mstatthaft? ' ' .. ''V! Ä.^. SermMich^.weil man nichts. was dem Korper bes sTodten anhaftet, von ihm, zn trennen Waat und im Lekuledan iamed (v'DV'. 7^') geschriebu: steht: iiOi« (das Mar des Todten ist zur Nutznießung verboten). Allein diesem gegenüber dürfte/man sich auf die Worte des 'MiMn. Dützen.:. WO .^mÖ' dii.iV. 'i'^MO; pn.^ nv?'? j-^u u'xo (vom Leichnam darf keinerlei. Nutznießung gemacht Merten, außer vom. Haare, welches zur Nutznießung gestattet D, weil es nicht zum Leibe gehört), «ile!,. ^de! 14, 21/ Welcher Ausspruch auch im Talm. Lraed. 7 d. vrgl. s,eckeÄ jWZeÄne zu Maimov. ' das. und .^n n'2 zu 349. seine Be- ^ründung findet. ^/^^^ . ^t^''/^:^ "^'..! -< t.^.U!'/ . <'l ^'.l f't^ . 77^^ —- - .^n/--.-. ' /^I-- j'i.'^ Hl''.- ..^^ i^)'i!^s