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Der israelitische Volkslehrer · 1859-04-01 · Heft 4 (April 1859) · page 16

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 4 (April 1859)
Date
1859-04-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Zur Mortara-Geschichte. wohin der Ort R. gehört). Äch fragte bei der Königl. Bayer. Regierung zu Würzburg an und erhielt folgende Zuschriften: 1) Neustadt a. S. 5. Nov. 1842. Das k. Landgericht Neustadt an das Distrikts-Rabbinat Kissingen. Dem Rücktritte der Karoline W. von R. zur jüdischen Religion liegt kein Hinderniß im Wege, was auf die Anfrage vom 14. Oktbr. l. I. hiermit erwiedert wird. Der k. Landrichter St. M. 2) R. den 3. Decbr. 1842. Das k. Pfarr-Amt R. an das Distrikts-Rabbinat Kissingen, den Rücktritt der Justins W. zum jüdischen Glauben betreffend. Am 4. Oktbr. l. I. erklärte Justina W. bei dem kgl. Pfarr-Amte dahier, daß sie gesonnen und entschlossen sei, wieder zum Glauben ihrer Väter zurückzukehren. Auf den desfallsigen Bericht an das Bischöfliche Ordinariat zu Würzburg erfolgte unter dem 10. Oktbr. 1842 zur Entschließung, daß Justina W. zu entlassen, vor ihrem Rücktritt aber zu einer Confession mit beschränkten bürgerlichen Rechten, das einschlägliche Civilgericht in Kenntniß zu setzen sei, was s. Z. geschehen ist, auch wurde von unterfertigter Stelle der Justina W. obiger Erlaß insinuirt. Hochachtungsvoll k. Pfarr-Amt. Schmitt, Pfarrer. Dieser Erlaß des Bischöflichen Ordinariats läßt keinen Zweifel übrig, daß die katholische Kirche principiell den Rücktritt gestatten kann, selbst einem Jndividium, das aus sreier Entschließung sich taufen ließ und von einem Geistlichen der katholischen Kirche getauft worden ist. Wie sollte demnach w Knabe Mortara, der ohne sein Borwissen und von einem Mäochen, das selbst noch Kind ist, getauft worden sein soll, nach den Principien der Kirche unwiderruflich Katholik sein? Cassel, den 11. Januar 1859. vr. Adler, Surhessischer Landrabbiner.

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