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Der israelitische Volkslehrer · 1859-03-01 · Heft 3 (März 1859) · page 4

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
8 (1859)
Issue
Heft 3 (März 1859)
Date
1859-03-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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«äs P «E^CMfirmMiÄ? Würdigung-der hier einschlägigen historischen Sachverhalwisse. Er läugnet die Nnveräußerllchkeit des Judenthums att dem Slldividuum/behauptet , die Freiheit des Austritts, die Freiheit, fich^ bow -der Religion loszusagen, sei eine constätirte Thatfa^che^ und könne, da von Religion die Rede ist, nicht gelautet werden. Wenn er dieses Alles vom Standpunkte der gegeyvärtizs?; Erfassung des Judenthums, d. h. vom Standpunkte der Reform aus, behauptet, so ist es unläugbar wahr; ebenso unläugbar falsch und unwahr ist dies Alles aber voni Standpunkee des alten historischen und orthodoxen Judenthums aus! Hier ist das Gegentheil constätirte Thatsache, und kaum, da nicht von Religion schlechthin, sondern von einet bestimmten und historischen Natienalitätsreligion die Rede ist, «icht geläugnet werden. Der geborne Jude mag sich in seinem Herzen taufend und aber tausend Mal von dem Glauben des JuSenthmns > losgerissen haben und zu einem andern oder gar keinem Glauben sich bekennen, ist, nach dem historisch-orthodoxen Lehrbegriff, darum nicht minder in feinem Innern auf vre Gesetze des Judenthums verpflichtet, nicht mmder in seinem religiösen Gewissen an Gott, den Gesetzgeber^ gebunden und seinem Gesetz unterworfen, und kann «icht nur w allen Fällen, wo Gott sich selbst die Strafe votbehalten, nämlich oder O'Qw ^2 mn, dieser Strafe nicht eützeheu svndern wird auch von einem weltlichen jüdischen Gerichte, wo es die Macht hat, für die Übertretung eines Verbotes odev die Nichterfüllung eines Gebotes in Anspruch gekommen und gestraft werden, in ersterem Falle durch ^der ln-rio riM, „Geißelung." in letzterem Falle durch „körperliche Züchtigung bis ihm die Seele ausgeht." *) In allen Rücksichten, wo die jüdische Eigenschaft zur Sprache kommt, wo es sich darum handelt, ob der geborene Jude dieselbe besitzt oder derloren hat, wde z. B. ob er mit einem Juden eine legitime Me schließen kann, ob pni'p, wird der längst vom ^uWhum abgefallene und zu einer andern Religion überge- ^) B. G. «etuboth 8 6, und d.

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