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Der israelitische Volkslehrer · 1860-08-01 · Heft 8 (August 1860) · page 6

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 8 (August 1860)
Date
1860-08-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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H^tstHrlkch? Met/ üSer dlt Satzungen bes Talmuds Herzufalken' und sowohl die Reformer als auHdie^ Orthodoxen herabzusetzen und zu Krücken. So z. B. heißt eS S. 3 ff., daß das Zudenthum eben sowie der 'Katholizismus die gewaltsame Proselytenmacherei fir legal hält, und die Mortara-Geschichte dürfte den Zuden nicht auffallend erscheinen. Den^Beleg für diese Novität bildet das bekannte Werk: „^esibat Olam", das sich zur Aufgabe macht, die Blößen des Talmuds der Oeffentlichkeit przergen. iHörennvir aber den Beweis für die Aufnahme in deu Bund Abrahams, so beschränkt sich dieser lediglich auf Aaiwnviäes, ^bs6. 8, 20: d«V 18 ^Sp V«Z) 7^«^ 1V N2> OV^? 'NN OV^? V1"2^ PD'N Ein Zude, der einen heidnischen Knaben ergriffen, oder ein heidnisches Kind gefunden hat und hat es ins Wasser getaucht, in der Absicht/ es zum Proselyten zu machen , so ist dies giltig, ond der Heide ist nun Pröselyte/ " - ' u Schon der Umstand, daß Maimonides hier nichts erwähnt von der Beschneidung> die doch die Ooväitio sine qua nov für die Neophyten bildet, sollte den gewissenhaften Forscher auf den Gedanken fuhren, daß hier nur von einem solchen Kinde die Rede ist, daS bereits beschnitten ward, und es sich blos sin die Tauche handelt, die eigentlich keine wesentliche Bedingniß zur Aufnahme in das Judenthum ist. (Vergl. bekamst 46.) Es ist übrigens auch genügend bekannt, daß Maimonides' Ansichten nur dann Autorität im orthodoxen Judenthume haben, wenn sie in dem Talmud eine etwaige Quelle nachweisen können. In diesem Falle hingegen ist der Talmuh von Maimonides nicht verständlich genug recipirt worden. In ^almuc! ke3ubot N a. wird nun gesagt: 21 npn 7p mm MIN einen minorennen Proseliten taucht man nach dem Sinne der Behörde, d. h. wenn kein männlicher Vertreter da ist, der den Knaben in den Bund einführen soll, fondern die Mutter bringt ihn zum jüdischen Rabbinats-Collegium, und dieses vertritt dann die Vaterstelle, wie Ka8edi bemerkt, jedoch nur bei einem solchen Knaben, der bereits beschnitten wurde und schon eo ipgo Pröselyte ist, wie der Ausdruck?VZ? II beweist*). Da nimmt sich das Kollegium deS berwaisken Knaben an, um ihn vollständig in den Bund einführen zu. kötinen. Kommt aber die Mutter mit einem unbebeschnittenen Knaben, um ihn beschneiden zu lassen, so darf - ' "! - . ' ' 1^-1.'s ''.^^ '^ , - ^! ,? i. ...k, *j Zieussse deu 3Ärael, Rettung der Audm, Kap. sagt, er 7anute «ebrere Shrifteu, die, well die Zudeu lhnm die Beschneidung versagten, sich selbst beschatte» HabM7"I ^"VV 2 '

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