Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1860)
- Date
- 1860-07-01
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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«tmdschaü. - gezogene» «tänzen festgeHalien werden dürfen/ nachdem da^ 'nach hörung des Zweiten Veimgten Landtages, mithin unter stSMschM B^ «sgffeae Gesetz vom A^ril 1848 und die Verfassungsürkunde den Genuß dieser Rechte für unabhängig von dem religiösen Bekennwiffe erklärt haben, md daß daher die Regierung durch die angeordnete Zulassung der jüdischen Staatsangehörigen zur Wahrnehmung ständischer Rechte und zur Verwaltung der ihnen verfassungsmäßig nicht verschlossenen Aemter nur die Bestimmungen der VerfassungS-Nrkunde und der in der Gemäßheit derselben ergangenen Gesetze in Volkzug gesetzt habe. Die Aufhebung der dieserhalb getroffenen Anordnungen sei deßhalb eben so wenig zuläsffg. wie eine mit der Verfassung »icht im Einklänge stehende änderweite gesetzliche Regelung; vielmehr müsse es bei den auf Grund der bestehenden Gesetze erlassenen Verfügungen und insbesondere bei der erfolgten Zulassung der Juden zur persönlichen Vervalwng der gutsobngkeitlichen Polizei und des Dorfschulzen-AmteS um so «ehr sein Bewenden behalten, als jüdische Grundbesitzer diesen Aemtern seit dem Jahre 1848 auf Grund der veränderten Gesetzgebung bereits mebrfach mit schuldiger Pflichttreue zur Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten sowohl, wie der betheiligten Gemeinden vorgestanden haben. Zu gleicher Zeit hat der Prinz-Regent das Staatsministerium, welchem der Bescheid au den Grafen Letho zu Stolberg-Wernigerode zur Weiterbeförderung übergeben wurde, veranlaßt, dem genannten Grafen die in den Berichten vom 6. Januar und vom!0. Mai d. I. näher entwickelten Gründe, auf welchen die allerh. Entscheidung beruht, ausführlich mitzutheilen. - Berlin, 5. Juli. Die Partei der „Kreuzzeitung" ist über die kürzliche Veröffentlichung der Antwort, welche der Regent auf eine, gegen ständische Gerechtsame und die Befugniß der Juden zu öffentlichen Aemtern an ihn gerichtete Adresse, in der „Preuß. Zeiwng", unbeschreiblich aufgebracht, und es werden alle möglichen Anstrengungen gemacht, die Angelegenheit noch weiter zu verfolgen, da man fich der täuschenden Hoffnung hingibt, dem Regenten sei die Angelegenheit von den Ministern nicht in unbefangener Weise zur Kenntniß gebracht. Zugleich liegt hierin die Signatur der Zeit Eine durchaus irrige Annahme ist es, der man neuerdings mehrfach begegnet, daß die Partei ihre alten Ausfichten aufgegeben habe. Wer das glaubt, kennt die hiesigen Zustände nach einer Seite hin sehr mangelhaft, der sieht die Lage Deutschlands überhaupt mit gefärbter Brille. Denn die alte Solidarität, das alte, sich fast über alle deutschen Länder hinziehende Band derselben ist noch nicht zerrissen, sondern hundert Webestühle find fortwährend geschäftig, e» durch neue Fäden zu verstärken! Es wird aber nimmer zu einer neuen Fessel gedichtet werden können, wenn der bessere Geist des deutschen Volke« mit eiserner Beharrlichkeit die unerläßliche Ruhe und Besonnenheit beobachtet': ' . ' '-^^ ' Berlin, Sl. Juli. Der „Staatsanzeiger" theilt eme^ Besitz'der Minister der Justiz und des Innern auf die Anfrage eines Synaaoqenvor- Kandes über die Eintragung der im Auslande geschlosseneu jüdischen Ehen,