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Der israelitische Volkslehrer · 1860-05-01 · Heft 5 (Mai 1860) · page 34

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 5 (Mai 1860)
Date
1860-05-01
Page
– (sequence 34)
Language
German
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Kundschau. zgzs de» s-»st» Boden des Shristenthüms für sich in Anspruch nehme. Lasse aas die unchristliche Intoleranz doch fahren und gebe man Recht und Gerechtigkeit Allen! (Bravo!) — Der Zustizminister replieirt. Er habe es Lei seinen Entschuldigungen niemals leicht genommen. Sollte in der Aeußevag de« Vonedners ein gegenteiliger Sinn gelegen haben, so müsse er den Jorvnrf m all« Bescheidenheit zurückweisen. Sachlich sucht Redner seine' Zussührmige» aufrecht zu halten. — Der Minister des Innern: Im ZvftragedeS Handelsministers, welcher wegen Unwohlseins heute im Hause zs erscheinen verhindert sei, habe er zu erklären, daß das in der Petition' erwähnte, vom Handelsministerium und vom Ministerium sür die landwirthsihgstlichev Angelegenheiten im Jahre l852 erlassene gemeinschaftliche Rescript/ vach welchem jüdische Feldmesser-Eleven auch nach wohlbestandenem Eramen eis Recht auf Anstellung und Beschäftigung im Staatsdienste nicht erlangen Mm^ wieder zurückgenommen worden sei. Ein anderes, ebenfalls in der Petition erwähntes Rescript, nach welchem es nicht angemessen erscheinen solle, jüdische Baumeister als Bauführer zu beschäftigen , eristire nicht; es handle ßch hier nur um die Entscheidung über einen einzelnen Fall, welche als maßgebend durchaus nicht betrachtet werden dürfe. Der Cultusminister hebt ji läsgerer Rede hervor, wie vor Allem das Gesetz entscheiden müsse. Die Zu. 4 und IS der Verfassung seien hier entscheidend. Freilich komme auch uch der Art 14 hiu^u, in welchem das christliche Element des Staates gewahrt sei. Die Schule sei deßhalb auch durch die Verfassung nicht religionS-'!cs geworden. Der Charakter all unserer Bildung sei aber ein ausschließlich chrWch-nationalcr. und dieser Charakter müsse gewahrt werden. Der consHonelle Charakter sei aber auch von der Schule nicht zu trennen, und ein Zude könne darum eben so wenig ein Lehrer, als Schulvorstand (versteht sich dn christlichen Schulen) sein. Bei den Universitäten, wo es sich mehr um die Wissenschaft im Großen, als um „Unterricht" handle, sei Dem freilich anders, «sofern die statuarischen Bestimmungen derselben nämlich jüdische Lehrer nicht »xnorL ausschlössen. Bei Gymnasien, Realschulen und ähnlichen BildungSmalten könne er dagegen die Anstellung jüdischer Lehrer nicht als anaeinesjeu betrachten, denn hier handle es sich eben um eigentlichen Unterricht, u« Erziehung. Dazu kämen denn auch noch die statuarischen Bestimmungen der Gymnasien, die meist streng konfessioneller Natur seien. Bei technische» Fachschulen lägen dagegen wieder keine Hindernisse gegen die Anstellung jü- Äscher Lehrer vor. — v. Blankenburg ergreift nochmals das Wort und i'Ht den ihm von verschiedenen Rednern ertheilten Zurechtweisungen, jedoch Gebens, entgegen zu treten. Und dabei bleibe er: ein Jude dürfe nicht die Lbrigkeir über Christen sein. Er berufe sich auch auf das Urtheil der Krön- K^iä im Herrenhauses (Ol Ol anhaltendes Gelächter) Von „Aufhetzen" er gestern nicht gesprochen; aber er und seine Partei, sie wüßte» es ja, Alles auf sie geworfen würde. (Gelächter.) Wenn man nur da» ganze Bell üder die vorliegende Frage abstimme» lassen wollte, dann würde es sich Ziagen, auf welche,Seite sich die große Majorität befinde.— Riedel?' IS

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