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Der israelitische Volkslehrer · 1860-05-01 · Heft 5 (Mai 1860) · page 32

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 5 (Mai 1860)
Date
1860-05-01
Page
– (sequence 32)
Language
German
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«mchkchittk IIP Sid bekeffe, so «Meide man denselben der »nfeUonellm Formen^ dann sei geholfen. — v. Blankenburg (Kreuzzeirung): Die Argumente des Hrn. v. Blankenburg kennt «an zur Genüge. Wer an Moses und die Propheten glaube, könne nicht emancipirt werden. In Pommern sei ein Jude Schulze — wehe! Ein Bauer wolle deshalb sogar auswandern; er habe es von ihm selbst! Er warne die Regierung! (Gelächter.) — vr. Veit: Er Mete dem Minister des Inner» seinen Dank ab für die Art uno Weise, wie er die bürgerliche Gleichstellung der Juden im andern Hause vertreten habe. (Bravo!) Redner tritt hierauf den Ausführungen des Vorredners in höchS schlagender Weise entgegen, Was die „Gefühle des pommer'schen Landvolks" betreffe, so gebe er zu, daß Aberglaube und Fanatismus im Volke aech vielfach schlummerten. Es komme aber darauf an. diesen Fanatismus ismer mehr zu mäßigen, bis er endlich ganz schwinde.- nicht aber ihn aufzustacheln. Eine solche Aufstachelung des Volks dürfte sich , am allerwenigsten angemessen gerade für die Männer erweisen, welche zur Partei, des Vorredners gehören;, denn das Volk möchte fiH nach gerade daran .erinnern, daß gerade diejenigen Männer es aufstachelten, die es m jeder andern Beziehung lwterdrückev wolltm.. (Bravo!) Redner widerlegt sodann noch speziell die angeblichen Gründe,' welche einer vollen Ausführung der Art^ 4. und l5 der Verfassung thellweise noch entgegen stehen sollen. . > . Berlin, 25. April. In der heutigen SiKung d^s Hauses der Abgeordneten wurde dievorstehende Debatte fortgesetzt. Zuerst ergreift der Zsftizmivister das Wort. Derselbe führt aus, wie eS unzulässig sei, daß em jüdischer Richter einen christlichen Eid abnehme und wie deßhaLb ein Judeüberhaupt zu einem richterlichen Amte unfähig sei. Eine Umänderung der Rbesform sei eben nicht statthaft. Er wisse wohl, daß die Gidesform in verschiedenen Ländern, wie z. B. auch in Engtand, in einem allgemeinen, rein bürgerlichen Sinne, ohne alle confessionelle Beimischung, umgetvandelt Wörde» sei; allein dort sei die Eidesableistung auch jeder Feierlichkeit entkleidet »erden. Für uns paffe das nicht. Man habe auf Holland hingewiesen, wo em Iude Juftizminister sei. Diese Thatsache könne er nicht bestreiten; sagev vwffe er aber, daß T-ch seiner Auffassung ein Jude allerdings auch eher Zustizminister als Richter sein könne. Zur Advocatur seien Juden indessen unbedingt bei uns zuzulassen. Auch würden die strengen Gebote der Sabbathfeier den jüdischen Richter an der Ausübung seiner Funitionen hinderlich sein/ Tenigsten« folge das aus den betreffenden Schriftstellen aus der Bibel. Wie ^e heutigen Juden sich hierzu verhielten, das wisse er freilich nicht; aber er halte sich auch eben an das mosaische Recht. So seien z B. auch jüdische beschworene an hohen jüdischen Feiertagen vechindert, den Schwurgerichts- Hungen beizuwohnen und den Geschworenen-Eid an solchen Tagen zu leisten. Den Punkt der Vorurtheile wolle er nicht berühren. Anerkennen müsse er, «i die Juden in allen Fächern des Wissens ausgezeichnete Männer aufztt- ^sen hätten; aberim Großen »nd Ganzen sei der Bildungsznstand der Kk» de» der christliche» Bevölkerung doch noch kein adäquater, und das

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