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Der israelitische Volkslehrer · 1860-05-01 · Heft 5 (Mai 1860) · page 28

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 5 (Mai 1860)
Date
1860-05-01
Page
– (sequence 28)
Language
German
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Die Anstellung ^räelitischer Lehrer ze. 187 die sich in d5eW ThemMu 'kun^ gibt> ist vön-Mifischchnstl!chm Thematm mrgmds etwas zu Mem :!- - - Deut dritteu Raumerschen AksMeßungsgrunde, daß die Gymnasien, Realschulen, Anstalten von bestimmt confessionellem, evangel. oder kathol Charakter feien, tritt der Verf.-damit entgegen, daß diese Anstalten wohl bei ihre? Gründung und in der ersten Zeit ihres Bestehens einer bcstimutten Kirchengemeinde angehört, aber schon längst diesen ausschließlichen Charakter aufgegeben und ßch in Simultan^ städtische Znstitute hatten niemals einen ausschließlich confessionellen Character) verwandelt hätten^ in welcher der katholische, der evangelische — und seit dem Regierungsanttitte des jetzigen Königs — der jüdische Religionsunterricht gleichmäßig ertheilt werde. Wohl sei durch ein Raumersches Rescript vom 19. Nov. 1855 den Duektoren und Klassenordmarien die Weisung zugegangen, sich weder um den Besuch des jüdischen Religionsunterrichtes noch um die Diciplin wahrend desselben zu kümmern, und diesen Unterricht in den Programmen nicht zu erwähnen u. s. w. und auch unter dem gegenwärtigen Ministerium sei es blos „den Directoren anheimgegeben" worden, inwieweit, unter Auftechthaltung der Verfügung vom -19. Nov. 1855, von Seiten der Schule den jüdischen Religionslehrern eine Hülfe zur Erhaltung der Ordnung unter ihren dem Gymnasium angehörenden Schülern gewährt werden könne; mit all diesem bleibe aber die Thatsache, daß neben dem christlichen Religionsunterrichte auch der jüdische in den Klassenzimmern ertheilt werde. . Dem vierten und letzten Raumerschen Ausschließungsgrunde endlich, daß Katholiken nicht an evangelischen, und Evangelische nicht an katholischen Gymnasien angestellt würden, begegnet der Berf. unter Anderem damit, daß er Namen katholischer Lehrer an sog. evangelischen und Namen evangelischer an sog katholischen Gymnasien anführt. - Doch wenn wir auch einem Systeme; das in Befangenheit und Vorurtheil wurzelt, mit allen zulässigen geistigen Waffen entgegentreten, so hält uns dies noch nicht-ab, dem Träger eines solchen Systems, wenn er sein ehrlich ausgesprochenes Ziel offen undredlichverfolgt, unsere Achtung zu bewahren. Ganz anders aber gestaltet sich dieses Verhältnis wenn wir zu der Erkenntniß kommen, daß die verkündeten leitenden Grundsätze als Kloses Aushängeschild zur Verdeckung gan, anderer TendenM dienen. Und so muß denn in der That ein höchst widriger Eindruck bei uns erzeugt werden, wenn uns der Verf. nachweist, daß die mit so vieler Emphase geltend gemachte Christlichkeit der Schule unter dem Raumerschen Regime nur die feste, mit Anspruch auf. Pension verbundene

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