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Der israelitische Volkslehrer · 1860-05-01 · Heft 5 (Mai 1860) · page 3

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 5 (Mai 1860)
Date
1860-05-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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lSZ Ueter den Zudeneid. -^^i zsjsfp wie die Sota, stehen müsse? Im ganzen Talmud findet sich wH die geringste Spur, daß es auf irgend eine charakteristische Lokalität zur Verschärfung des Eides ankomme. Im Gegentheil erhellet aus Kittin 35 s und Sekebuot 36b, daß sogar der außerhalb des Gerichtssaales ausgeschworene Eid vollständige Giltigkeit hat. Die erste Spur der nachtalmudischen Einführung, den Eid in tzH' Syuagogh zu schwören, findet sich, in Maimonides. H. Seke^uot 11,13: Der Synagogenwärter hält die Tora in der Hand, um sie dew . Schwörenden vorzuzeigen — P.^N^? W ^:2N..?N N)2 N'O/we^^ im CK AlisekM. 87, St dahin ergänzt, daß man bei leichteren Eidesleistungen nicht einmal ^ie Tora in die Hand nehmen mußte, sondern das.Oeffnen der Lade in der Synagoge genügt, indem alsdann der Schwörende mit der Hand eine Tora berührte. N'NTV 'iSO -pn n^!2V2 in^v ^V^ZV Allein selbst in Maimonideö' Zeit war diese Neuerung nicht allgemein, auch nimmt sie selbst Maimsnide^ nicht als wesentliches Aforherniß , wie alle andern Formalitäten, sondern beschreibt lediglich, vorübergehend, wie es in seinem Orte Gebrauch war'^'' b'aher-' --auch.' Äb^lham den.David (1"2^"1> sich in einer andern Stßlle, ihi<l 9,10, gegen M. äußert: wozu die Synagoge Hei. der Vereidigung wir achten doch nicht darauf, daß der Eid in.'der Synagoge abgenommen^ werden müsse? N'N'V WPV ^22 N^12VN?'^s^ .NO^IN N'22 ^"2N »N'NNV Wir hqüen danach zweierlei zu beantworten: 1>WaruN Mischna und Talmud die salomonische Ortsbeschränkung ignorinu. Äje so es ^omm^daß d^ Generationen gleichwohl die tzidßslelßung auf einen geweiheten Raum beschränkt haben. .WaS das Erst^ ist es offenbar, daß Salomen nicht als Gesetzgeber das Wort redet, wie es sein soll oder wie es allzumal;u geschehen pflegte, sondern der weise König berührt dloS den Gegeyj^and hedisgungSweise als mögliches Ereignis wie Vorkommen könnte, daß ein etwaiger Kläger auf die Orts, ^ipgfti^ und deren E auf den Schwörenden Anspruch machen Würde, wie. dk hypothetische Ausdrucköweise es.klar darthut^ ^- n^N 12 Der Kläger wird Angeklagten. beschM^ wrch der Eidschwur v r deu Altar gelangen. Es mußte zu jener Zeit auf solche Ansprüche!l

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