Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1860)
- Date
- 1860-05-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3129675-3129731-3129737--3130-3130420- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
, M 24. Die Synagoge und andere Requisiten beim Eide*). - Wer mit den Manieren des Talmuds einigermaßen vertraut ist und es weiß, wie dieser fast kein Wort in der Bibel unbenutzt laßt, um irgend eine Sitte, eine Lebensregel oder auch nur eine Denkform und agadische Erzählungen daran zu knüpfen, der muß sich wundem, daß der Bibelvers : Könige 8, 31. 32, Chronik 2. K. ß. 22—23, allwo von einer Eidesleistung im Tempel des Herrn am Altare die Rede ist, von Talmud und Midrasch nicht als Beleg der jüdischen Gerichtsordnung angenommen wurde, um die der Heiligkeit des Eides entsprechende Lokalität darnach zu bestimmen, daß nämlich jede Eidesleistung an heiliger Statte, als was jetzt die Synagoge gilt, abgehalten werden müsse. Warum wird das Bedürfniß der Berührung eines heiligen Objektes, wie Z B. der Tora, aus der Schrift hergeholt (Sekexvuot 38), und an die nicht erweislich genug scheinende promissorische Wahrheitsdetheuerung Elieser's l. B. M. 24, 2 angelehnt und dieses so deutlich sprechende Moment der Lokalität vollständig übersehen? Warum unterläßt es ferner nicht der Talmud, aus der Vorschrift über die priesterliche Vereidigung einer der Untreue angeklagten Frau (4. B. M. 6) so manche Verhaltungsregeln bei dem Eide M Allgemeinen abzuleiten? Daß z. V. das Wort „Amen" (es vyde wahr!) von dem Angeklagten auf die Beschwörung des Klägers oder deS Richters geantwortet, als vollständige Eidesleistung zu betrachten sei, idi 22, d. und daß Nebeneide lNPVV auch bei Geldinteressen zulässig sind, ikid 49 a, und Kidusekia 27, warum nicht auch au5 dieser Vorschrift den Beweis deduciren/ baß der Schwörende an heiliger Stätte, ebenso Veranlaßt durch den leitenden Artttel w „Volkslehrer'", Oktöberhest Zahre 'iSSS. . . "--^ 11