Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 4 (April 1860)
- Date
- 1860-04-01
- Page
- – (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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über die Zuvet?ta Aldingen ,e. »55 den Anlaßt da Win nun keiiie Zünfte! nrehr gestylossini sinvicha ihren Kindern auch der Zutritt ik unsere-Schulen gestattet ist; da sie s?gat Güter sich ankaufen dürfen, da Privätabgabem M Venen sie sonst bedrückt waren, aüfgehöben find/ dadurch ethalten sie den Anlaß, während dieser Zeit Proben ihrer Nütz» lichteil abzulegen. — Besonders wenn sie trachten würden von chren Rabbinern Dispense zu erhalten, daß sie auch mit uns andern essen würden und trinken dürfen: denn so lang dies nicht ist, bleiben sie auf eine gewisse Art von uns immer abgesondert, weil einmal kein Handwerksmann und kein Landwirch einen Arbeiter anstellen wirb, der nicht mit ihm ißt und trinkt. Würden sie von diesem Verbot dispensirt, so fände die ärmere Klaffe von ihnen bei den Schweizerbürgern Nahrung, Kleidung und Unterkommen; man würde durch näheren Umgang mit einander vertrauter, und das Volk würde zulegt sw nicht ungern unter der Anzahl der Mitbürger seheir. Aber so lange fie dieses Verbot, — das doch gewiß zufällig ist, denn wäre es Glaubenslehre, so könuien sie "politischer Verhältnisse wtgen nie unsere Bürger werden — beobachten müssen, finden diejenigen Mer ihnen, die nicht arbeiten wollen, eine Entschuldigung, daß sie bei bei UNS keine Arbeit suchen und diejenigen aus uns, die fie als Arbeiter nicht aufnehmen wollen, eine Entschuldigülrg ihnen den Zutritt nicht zu gestatten, und würden sie immer in gewisser Rücksicht eine eigene Corporation, einen Staat im Staate bilden. (Lautes Geklatsch.) Esch er erNätt, - daß ^ich AnberwM durchaus irre in seiner Angabe, daß dieZuden. deßwegen keine Handwerke treiben könnten, weil sie nM mit den das Treiben eines Handwerks, sowie auch deS Ackerbaues, war ihnen gesetzlich im Kanton Baden "verboten, und einst.ward selbst einem Juden das Buchbinder-Handwerk, welches er zu treibe» anfing, durch die Regierung untersagt. . 1 Süter hat zur Ehre der Sitzung das Wort für ein Faktum gefordert, weil Anderwerth eine Stelle aus einer Schrift iber den Eid der Juden anführte, welche das Gift wider die Äuden enthält und es durchaus falsch ist, daß die Juden durchaus keinen Eid zu halten verpflichtet sind; hätte sich auch Anderwerch die Mühe genommen, im gleichen Buch einige Bläk ter weiter zu schlagen, so würde er seinen Jrrthum selbst eis, gesehen Habens ' : l ' 7 5- - > ' 5.^ .. Egg von ELiben sieht die Sache» welche behandelt wird für sehr wichtig an, weil es eigentlich darum zu chuu ist, über ble Vereinigung zweier Rationen in eine einzige zu entscheiden; 6 kann die Juden nicht als. Hmtersassen^ fondern nur als