Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 4 (April 1860)
- Date
- 1860-04-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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» 'Z ,5 ^i^Hi»I»dm is Ssdmgim M Mrgen schm wenigstens unftvn Ii wichtigst^ StaatSgeschSften, weil er daS Recht, die StaätsVe- 1 amtete zu wählen, erhält. — Bielleichb ist er auf's Jahr schön! Direktor ... 5. Vielleicht Mitglied des gesetzgebenden KorpS*). . . Und, B. R., eine Stimme Mehr oder weuiaer, und das Leos j ist geworfen für daS Leben unserer jungen Mannschaft, für die z Sicherbeit unserer Meise, für den Wohlstand unserer Familien, j ftr unsre ganze Eristenz l Eine Stimme mehr oder weniger, und es ist Krieg oder Frieden! Eine Stimme mehr oder weni- 1 g?r, und es entstehen sogleich Gesetze, von denen das Wohl oder Uebelergehen von zwei Millionen Menschen abhangt! . Z Darin besteht das Heiligtbum des republikanischen Bürgerrechts! N Lassen wir keinen in dasselbe eintreten, er Hab? denn glaub- A würdige Zeugnisse seiner guten Aufführung und Sitten aufgewiesen.— Ich wünsche, daß jede? der Juden im Kanton Baden dies leisten kÄine; denn fonsd stimme ich nie für ihre Aufnahme. Die dritte Bedingniß besteht in der Verzichtleistung auf jedes andere Bürgerrecht.— Dieses ist eine sehr weise Verfügung der Constitution; denn ein Mensch, der auf alle andere Bürgerrechte als auf jenes seines Aufenthalts Verzicht leisten muß, wird auf eine gewisse Art physisch gezwungen, sich den Gesetzen dieses Landes, wo er Bürger ist, zu unterwerfen, da er nirgends mehr zu Hause ist, wenn man ihn außer Land jagt. Da die Juden bisher kein bestimmtes Bürgerrecht hatten, da es ihnen schon zur Gewohnheit wurde, von einem Land ins andere zu reisen fsie!), so kann diese Bedingniß für sie nie so wichtig als für einen andern sein und dem Staat also nie so große Sicherheit gewähren, als bei einem andern, der-auf ein bestimmtes Bürgerreckt Verzicht leisten muß. Überdies; ist es uns noch immer zweifelhast, ob nicht.die Juden unter sich in besondern politischen StaatsverhältniA Um so nothwendiger ist es also, daß wir auf die Erfüllung der übrigen Bedingnisse rechneu, che wir ihnen das Bürgerrecht gestatten. Um so zweckmäßiger dürfte es also sein, über dieses noch von "---7—^ . . -- .... - .7. 5. ... ."-'.» 5- Der gute Herr AnderwertH bat aber iserq essen baß «mr wöhl keinen Ätdev.» das gesetzgebende LorvS oder gar ja die Regierungsbehörde wähle» weide, det dessen »LSt würdiq sei, und daß, wenn er dessen würdig ist. es den Staat beeinträchtigen heiße, wenn man ihn durch Ausschließuug«, Sejetze guter und würdiger Mitarbeiter am SLaatswshle öns»bt. L. S- .**) Vor welchen Gespenstern doch die gate. atte Zeit fich fürchtetel — «m«te dieser Hr. Anderwerth gar, die Juden hätten unter fich eine Art besuchen Staat gebildet ^- und obwohl davon nirgends m der fichtbaren «m «ve Spur war — wer weiß? — vielleiHL dsS? — Daher Vorficht! ^.Welche Staatsklugheit! ^- Es wäre Schade, wevn die Rachwelt von "-In Weisheit nichts erfahren hätte!?. S. - - "