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Der israelitische Volkslehrer · 1860-03-01 · Heft 3 (März 1860) · page 22

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 3 (März 1860)
Date
1860-03-01
Page
– (sequence 22)
Language
German
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- KM'Vte Z5tM Thvi^itt Vr. 1 VI ttawe der Konstiwtwtl. M Vertagung aber ist jetzt am zweckmäßigsten. - ^- ' - ' - Äüttler denkt, wenn wir ^ider den Mtten^unsres^ M also wider den Willen des Souveräns, handeln, so handeln wir wider unsre Pflicht, und also baben wir nicht m untersuchen, ob es wahr sti, daß wir wider die Menschenrechte bandeln oder nicht, wenn wir die Juden nicht annehmen. Et will sie dem Z. 20 der Konstitution zufolge behandeln, denn er denkt, wenn man > ibnen den Schlüssel mm belvetischen Haus gebe, so werden sie sogleich zeigen, daß sie das Recht dam baben; überall ruft das Volk: nur kein Jude! und er ist überzeugt, so wie die Katz das Mausen nicht läßt, so wird auch der Jude seine Juderei nicht lassen. Er will den Gegenstand vertagen lassen, bis die Juden sich um daS Vaterland verdient gemacht haben. Graf will, daß wir uns erst mit dem Wohl unsres Volkes beschästigen ehe wir uns mit solch einer Menschenklasse beschäftigen, und ist überzeugt, daß ungeachtet der anscheinenden Härte es ein Glück für diejenigen Gegenden war, welche keine Juden baten durften. Er ist überzeugt, daß die Juden eine politische und religiöse Korporation ausmachen, und daß der Zweck ihrer Korporation den Ruin aller andern politischen und religiösen Korporationen mm Zweck hat; er will also einstweilen noch zuwarten und sehen wie sich die Juden aufführen, ehe wir sie als unsere Mitbürger aufnehmen. __ Michel stimmt Cartier und Graf bei, und will den Juden den Anlaß verschaffen, sich nützlich zu machen, ehe wir fie annehmen. . . ... , Anoetwertb. Wenn je ein Gegenstand verdiente von unS mit aller Aufmerksamkeit behandelt zu werden, so ist es die Frage: ob den Juden in Endingen und Letignäu däs helverische Aktivburgerrecht ertheilt werden soll? ein großer Theil der Mitglieder unserer gegenwärtigen Versammlung, deren Kenntnissen und Beredsamkeit wir schon oft den verdiente:!' Beifall widmeten, scheint diese Frage mit einer Ueberzeugung, die bewahe feinen Zweifelübrig lassen will, zu bejaben, und selbst die Kommission kann ihren Schmen nicht verbergen, daß fie aus verschiedenen Gründen Kch genöthigt sieht, die Gewährung der Bitte dieser JudeU vertagen zu müssen. Und werfen wir einen Blick auf unsre benachbarte, republikanischen und andere Staaten, so zeigt es sich, daß die Juden in denselben mit dem Bürgerrecht beehrt find. Eine AM andere Stimmung aber schewt ein großer Theil unserer Nation m haben: ist es bloßes Vorurtheil oder ttaurige Erfahrung/ die in dem größten Theil unserer Nation den Wünsch

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