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Der israelitische Volkslehrer · 1860-03-01 · Heft 3 (März 1860) · page 21

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
9 (1860)
Issue
Heft 3 (März 1860)
Date
1860-03-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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Berhaydlupgen d^s gryßen RathfK ^. Menschheit zweifle! Da nun aber alle Menschen gleich sind, und Zürchaus kein Unterschied unter ihnen der Religion wegen sein soll, so können den Juden die Bürgerrechte nicht versagt werden yl^ znan kann ruhig zur Tagesordnung gehen, darauf begründet, daß die Constitution keinen Unterschied in der Religion kenne. Unsre republikanischen Verfassungen haben den rohen Charakter verloren, den' sie ehedem hatten, niemand als Aristokraten und Royalisten sollen davon ausgeschlossen sein, und gesetzt auch, die Grundsätze der jüdischen Religion wären nicht mit unsrer Constitution und unsren Gesetzen zu vereinbaren, nun so werden die Juden durch die gleichen Gesetze gestraft werden, unter die sie fich nun fügen wollen; wenn man ihnen gar vorwirft, daß ße das Gepräge des Unrepublikanismus an sich tragen, so bedenke y:andaß nicht jeder Mensch das Glück hat, eine republikanische Myfiognomie zu haben! Cartier will nicht die Geheimnisse der Religionen unteo suchen^ es genügt ihm zn wissen, daß die Juden den gleiches Gott anbeten, das gleiche Reich der Gerechtigkeit erwarten, wie wir. Wenn wir die Juden als eine verfolgte Religionsparthei ansehe^ also gegen sie wie gegen andere bisher Verfolgte verfahren, müssen wir fiL nach dem§. 19 der Konstitution behandeln. Sehen wir sie aber als Fremde an, welches sie eigentlich auch, nach deu Schutzbriefen, die sie von den alten Regierungen kauften, waren, so find sie unter dem §. 20 der Konstitution begriffen, stehen also unter diesem Fremdengesetz und müssen folglich erst Zeugnisse von ihrem Wohlverhalten und ihrer Nützlichkeit geben, ehe fie in unser Bürgerrecht aufgenommen werden können. Ich stimme zu dieser letzten Meinung C arraro stimmt für das Gutachten, well wir jetzt das Volk vereinigt halten sollen, und wir wissen, daß ganze Kantone wider die Annahme der Juden sind, also müssen wir die Entscheidung der Hauptfrage aufschieben, wo es denn nicht schwer sein wird, der'Konstitution zufolge dieselbe zu entscheide In dieser Zwischenzeit aber sollen wir den Juden völi lige Freiheit der Betriebsamkeit geben, welches schon der MenschheU als Recht gehört! Er will also das Gutachten mit der ein, Wen Durchstreichung des dritten Erwägungsgrundes annehmen. Wenk von bloßen Korporationen die Rede ist, so find wir ja alle m der Reformirten, Katholischen oder einer andern Korporation; es kann also nur von den politischen Korporationen die Rede sein, und in solchen leben die Juden nicht, denn wir sehev He überall unter den Landesgesetzen leben. Unter den §. 20 find die Juden nicht begriffen, sondern unter den §. 19, der alles Gchwchern sagt, wie sie helvetische Bürger werden nicht erst ilft Jahrm, wie Kußox u,ejnt, sondern im Augenblick der An-

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