Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 3 (März 1860)
- Date
- 1860-03-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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it«r die Huden nr E«dmgen it. Acht, geduldet und nicht verfolgt zu werden — aber helvetische Bürger können sie nicht werden, denn die Helvetier haben sich immer durch ihren Nationalcharakter ausgezeichnet und einen festen Much und Ehrlichkeit gezeigt, die Juden aber haben bisher noch nichts von diesen helvetischen Eigenschaften an sich blicken lassen,! sondern sind schon Jahrhunderte lang der tiefsten Knechtschaft ge-! wohnt, welches mau selbst ihrem Aeußerlichen ansieht und also z in Rücksicht ihrer bisherigen Niederträchtigkeit und Unehrlichkeit können sie keinen Anspruch auf das helvetische Bürgerrecht haben, s denv selbst die Constitution will erst 20jährigeu Ausenthalt von z dm Fremden, welche das Bürgerrecht haben wollen, und also kann H dies nicht rückwärts sondern muß vorwärts gewählt werden. Zu- 1 dem kommen noch, daß gan^e Kantone diese Menschenklasse nicht l baden wollen und in den Uemoradilw ^ixuriiis, die ich hier die Ehre habe vorzulegen, sehe ich, daß sie auf ewige Zeiten verbannt waren. Aus allem diesen folgt, daß die Juden nicht verfolgt, die Perbannungen aus einzelnen Kantonen aufgehoben, dagegen dieselben,yoch 5 Jahre lang in ihren Gemeindöbezirk eingegränzt sem sollen^ und daß sie erst nach 20jährigem Aufenthalt mit gutem Zeuguiß verbunden, das Bürgerrecht erhalten können. Wyder ruft, o ihr unglücklichen Juden! Wie viel Arbeit und Kosten habt ihr, o wie viel Kostew veranlaßt ihr der Nation: übrigens finde ich, die Kommission habe ihre Pflicht nicht gethan und sei auf einen unschicklichen Abweg verfallen, denn sie sollte uns entscheiden, ob die Juden Bürger seien oder nicht, und - nun schlägt sie uns eine Art von Vertagung vor, die gar nicht statt Kaden kann; er will also erklären, daß die Juden keine Bürger seien, weil sie die in der Constitution.geforderten Eigenschaften l nicht besitzen. . Hub er dankt Cust or'n für sein Mitleiden und rechtfertigt!die Kommission gegen Wydern dadurch, daß dieselbe fand, der i Gegenstand sei noch nicht hinlänglich untersucht und da sie doch i.cin Gutachten vorlegen mußte, so konnte sie nicht anders als zu - eiuer Vertagung des Entscheides stimmen und antragen, übrigens aber erklärte er, daß er in der Kommission nicht für die Vertagung stimmte, sondern glaubt, laut der Konstitution gehöre den m Helvetien wohnenden Juden das Bürgerrecht, indem er nun überzeugt ist, daß sie keine. besondere politische Korporation aus- Mchen, wie er anfangs vermuthete; allein da die Sache noch sn:cht so bestimmt vorgelegt werden kann, so will er nun wohl M Vertagung stimmen, obgleich er' überzeugt ist, daß in dieser Zwischenzeit die Juden ihrer eigentlichen Rechte beraubt bleiben; jdaß er im Anfang, als dieser Gegenstand zur Rede kam, anderer .Meinung war, schämt er sich nicht zu sagen, weil der Mensch bis M sein Grab lernen soll und also irren kann. 7