Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1860)
- Date
- 1860-02-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3129675-3129731-3129734--3019-3130306- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
.,Det Hid woro juösieo. Der Eid wußte jedoch nicht gerade bei dem Na W e n Gottes ,aMrücklich geschworen werden- Die Form ist verschieden, sagt Frankel (Gidesleistung der Juden). Es heißt Mweilen: ,Mr schwm Gott", zuweilen /,b Ewigen, dem Gotte Israels",.,^ wahr Gott lebt" (d. h. bei dem Dasein Gottes), zuweilen bloß: .^er^chwur^ oder,: „ich schwöre,".ohne daß hinzugefügt wird, bei '.pem,geschworen.^wiri>.^. - . ^. -? /.Daß das einfache: „Ich schwöre!" im GerichLSsaale genügt, wird durch obige Deduktion klar. Denn entweder der Schwörende hat Gott in Gedanken, der durch den wahren Eid aber ange? betet und verherrlicht werden soll, so schwört er eben in diesem Sinne,- fein Eid umfaßt , das. Höchste; oder er trägt Gott nicht in sich, er will ihn durch seinen Eid nicht verehren, er leugnet und mißächtet ihn, dann wird auch die Nennung seines Namens nichts fruchten. . X6. II. Der Gebrauch der geschriebenen Tora, wo er stattfand, konnte nur aus der Annahme hervorgehen, und läßt' sich dies auch factisch durch die Geschichte nachweisen/ daß bei der Tora geschworen werde. Dies ist aber ausdrücklich g egen das jüdische Gesetz, wie wir dies bereits in unserm frühern Gutachten nachgewiesen. Der Gebrauch eines heiligen Gegenstandes, wie ihn die spätere jüdische Rechtslehre bei dem Eide bisweilen angeordnet ^hat, geschah ausdrücklich uur, um die Ehrfurcht vor Gott bei dessen Wahrheit allein geschworen wird,;u wecken, und wenn dafür die heilige Schrift, oder ein Theil derselben, in Anwendung kommt, so kann es nur ihr Inhalt als solcher sein, nicht der Stoff,. worauf er steht, ob Papier oder Pergament, nicht der Umstand, ob er geschrieben oder gedruckt sei. " Dies allein schon genügt zum Beweise, daß die Anwendung obiger Form der geschriebenen Tora, allerdings gegen den ^eist des iörael. Religionsgesetzes und daher abusiv ist. Noch deutlicher tritt dies bei der Anwendung der Synagoge und des Todtenhemdes hervor. vDer Gebrauch dieser Formen hat, wie bereits in dem frühern Gutachten nachgewiesen, in dem jüdischen Ritualgesetze gar keinen Grund. Sollte aber überhaupt nicht durch jede Form, die dem ISrqelitm zugemuthet wird, bei dem Nichtisraeliten, wenigstens dem ungebildeten das Vorurtheil hervorgerufen werden, daß der jüdische Eid ohne diese Form nicht bindend sei? Ist aber dieses der Fall und wer möchte eö läugnen, dann macht sich jeder, der kch solchen Formen ungezwungen unterwirft, und noch mehr jede Gemeinde, die ihre Synagoge dazu öffnet, der in der israel.