Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 9 (1860)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1860)
- Date
- 1860-02-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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44 Dev GH moi» Maiecu fsrV.ert.jwirÄ)sdeßhalb dem Eid'in der Kirche zu. leiHen^i sL kann auchuvon: dem Israeliten die Ableistung in der Synagoge nicht MfqrdertIverden, um so weniger, als ihm 5er GerichtssaÄ selbst c^ cheilige Gottesstätte gilt fder Name Etohwdafür et. auch W:8Ä,5.1.!Ü^ s.- -w»)^-^ ^u^-n!': <:!f) Wasdie zweite Frage betrifft, die Anwendung des g esch ri^,- b^ni-ZNl PentateUchs, so ist Folgendes M bemerken. Die h.'Schrift selbst kennt dergleichen nicht. Bei den Patriarchen ckotnckt,: wohl als damalige Sitte überhaupt, das Legen der Hand unter' die Hüfte vor. (Gen. 24, 2. 47, 29.). Sonst wird ' bei Eidschwüren nur des ErHebens der Hand Gott ttwähttt (Gen.!4, 20; Deut. 32, 40; Dan. 12,7 ). Es scheint dies so allgemeine Sitte geworden <u sein und sich so in daS Volk hinein ^gelebt M haben, daß die Svrache sogar das „Handerheben" geradezu für Schwören gebraucht (Er. 6, 8. Num. 14, 30.' Ej. 20, 55 ff. 44, 12.); Jesaias 3, 7. kommt sogar einfach /.erheben" für schwören vor svgl. auch Stein l. l.). Erst der Talmud und Mar erst im Weiten Theile, der Gemara, mdigirt gegen lEnde des 5. Jahrh.) spricht von dem Erfassen eines heiligen Gegenständes bei gewissen gerichtlich^ bürgerlicken Eiden als^einer Anordnung der damaligen Weisen, und mar ausdrücklich-nicht,? um dann den Werth des Eides seinem Wesen nach;u setzen, oder gar um bei dem ^Gegenstände;u schwören, fondern nur,'um die Ehrfurcht vor dem Eide;u erhöben. Das Buch macht..den Eid an sich nicht wichtiger und seine Weglassung benimmt ihm, als solchem, niKts^^?on seiner Giltigkeit, es soll nur Moraljsche Wirkung auf den Schwörenden hervorbringen und /i»)N an die Heiligkeit des Eides erinnern (R. ^seker a^ck ilkksl; Sokedllvtk 35/ a.). Daß es aber nicht die-ge schriedi«nei Torarolle zu sein braucht, wird ausdrücklich, schon dadurch klar> daß jedes andere heilige Buch als die Tora zu diesem Zwecke genügt^ (<Zdy8eksn Msekpat 87, l 5, l-ivsse.) die;u den Zeiten des «Glossators längst gedmckt wurden. Die gegenteilige Ansicht, wonach es die Tora selbst sein muß, findet schon durch die tatmudische; Bestimmung über den Gebrauch der Phylakterien m diesem BeHufe, die. ausdrücklich keine größere Heiligkeit als die avderwAücher der K. Schrist außer der Tora, beanspruchen können, ihre Erledigung Indessen selbst nach dieser Ansicht steht es fest, daß deps gedruckte Pentatcuch völlig gleiche.Berechtigung hat, deNNtder Druck wird von den angesehensten Gesetzeslehrern ausdrücyich eine ausgezeichnete Schrift genannt und?den. gedruckten Büchern Häher eine völlige Heiligkeit zugeschrieben' und ihr Gebrauch' in der Synagoge mit Ausnahme des Pentäteuchs be! den öffentlichen.! .Vorlesungen, MlZ .traditionellen,Gründen,. gestatttt^