Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 5 (1856)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1856)
- Date
- 1856-01-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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Ruudschas. 2S Aus Mannhelm wird uns die erfreuliche Kunde von dem fortdauernden und gesteigerten Eifer für den neuen Gottesdienst mitgetheilt. Ein christliches, streng katholisches Blatt spricht sich über denselben höchst anerkennend auS; wir werden den betreffenden Artikel unfern Lesern mittheilen. — Auch find jüngst nahezu in allen jüdischen Familien die Ehristbäume — ein für christliche Kinder sinniger und tiefinniger, für jüdische Kinder aber unfinniger, flacher und darum verwerkicher Brauch — auf Anregung deS dortigen Rabbiners hinweggeblieben (vgl. Gothenburg). — Sehet ihr, das ist das destruktive Wirken der neuen Rabbiner, worüber so viel geklagt wird! — Sie entwurzeln sogar die Weihnachtsbäume! — AuS Wiesbaden meldet man uns, daß israelitische Männer, welche bisher dem jüdischen Leben und Gottesdienste ganz fern standen, sieben an der Zahl, sich, nachdem der Sabbath-Gottesdieust aus Mangel an Besuchern gänzlich zu verfallen drohte, durch Wort und Handschlag, zu dem Vorsatze vereinigten, denselben neißig zu besuchen. — Seitdem hat durch dieses Beispiel der Synagogenbesuch allseitig wieder zugenommen. — Möge diese heilige Siebenzahl auch bei den Gesinnungsgenossen anderer Gemeinden gleiche Nachahmung erwecken und so den Zn d L ffe rentiSmuS beseitigen; den» der ist der immer weiter um sich fressende Schaden an unserem Hause. AuS Landau werden wir, in Betreff des Artikels über die dortigen Friedhofszustände (vgl. VolkSl. v. I. S. 403.) aufmerksam gemacht, daß ebenso für alle Confesfionen ein gemeinsamer städtischer Leichen- Wagen alle Hingeschiedenen zur letzten Ruhestätte führt, daß dieselben, von der Stadt besoldeten Todtengräber für Alle fungiren, und daß die Bürger aller Confessionen jede Leiche gemeinschaftlich auf dem letzten Gange geleiten, daß mitbin wenigstens für die Todten völlige Gleichheit bestehet. UebrigenS darf auch bemerkt werden, daß nach unseren Gesetzen auch die israelitischen Friedhöfe aus politischen Gemeindemitteln hergestellt werden müssen*). In WormS haben wir, bei unserer jüngsten Anwesenheit daselbst, den Gingang zu dem dortigen historisch berühmten israelitischen Friedhofe in einem sehr unwürdigen Zustande gefunden. Die Leiche wird daselbst in einem kleinen Häuschen, welches ähnlicher ist einem Statte, als der Stelle, wo man dem Todten die letzte Ehre erweist, auf einen Stein neben Gerolle, Mönel und zerbrochenen Ziegelsteinen niedergesetzt. Ebenso unwürdig ist der enge abgeschlossene Raum, wo die Leichenrede gehalten wird und der Redner genöthigt ist, bei nasser und kalter Witterung auf feuchtem oder gesrornem Boden zu stehen, die Zuhörer dicht gedrängt um ihn herum, viele hinter seinem Rücken oder auf der Mauer placirt, — iu der That ein Zustand, kaum auf *) DsS Urthal des?. AppellatioaS-Gerichtes t» Sachen Wetzlar lautet im Eingänge t »In Erwägung, baß die rc. Judicien nicht hinreichen, »m die richterliche lleberzengung »o» der Schuld deS Appellanten zn begründen Aas diesen Gründen n. s.w."-Wir müssen es nun, da der irdische Richter sein letztes Wort gesprochen, dem geschätzte» Leser überlassen, sich sein Unheil selbst zu bilden. —