Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Physische Uebel. 27 gen Gottes Fügung ein Unglück sich zuzkhen könne, indem ja, wäre ihnen das gefürchtete Uebel nur als göttliche Fügung möglich erschienen, an die Ergreifung schützender Maßregeln gar nicht gedacht werden konnte. In gleicher Weise beruhet das, vom Gottesgesetze sanctionirte Recht zur Nothwehr (Erod. 22. 1) auf der vorausgesetzten Möglichkeit, daß wir einer drohenden Gefahr durch unser freies Thun und Lassen ohne Gottes Anordnung zur Beute werden. Wer einen Dieb bei nächtlichem Einbrüche in seinem Hause ertappt und ihn tödtet, trägt keine Blutschuld; denn er hat getödtet, um nicht getödtet zu werden. Wäre nun die gewaltsame Tödtung unter allen Umständen nur in Folge einer göttlichen Anordnung möglich und vermöchte sonach der Bedrohte schlechterdings nichts zur Abwendung des ihm zugedachten Schicksals zu lhun, so könnte dem Überfallenen keineswegs das Recht zum Erschlagen des Diebes zukommen Die Freisprechung der Selbstvertheidigung auf Kosten eines Menschenlebens von aller Blmschulv wird offenbar durch die Annahme bedingt, daß der Angegriffene fähig sei, durch freiwillige Unterlassung der Selbstvenheidigung sein Leben vor der. von Gott bestimmten Zeit zu verscherzen, und daß die gewaltsame Tödtung ohne Gottes Fügung erst dann zur Unmöglichkeit wird, wenn der Getödtete entweder gar keine Ahnung von der hereinbrechenden Gefahr oder daS Möglichste für deren Abwendnng gethan hatte. Einen weiteren Beweis für das menschliche Vermögen zur Verkürzung des eigenen Lebens liefert I. Sam. 26, 10. Dort heißt es: "N' Itt 155 122^ Ott '2. (der Herr schlägt ihn, oder sein Tag kommt und er stirbt, oder er geht in den Krieg und kommt um). Offenbar werden da dreierlei Todesacten in Rücksicht auf die Verschiedenheit ihrer ideellen Faetoren genannt: der natürliche frühzeitige Tod als göttliche Strafverfügung, worauf nach allen Kommentatoren der Ausdruck 12S^ 'N (der Herr schlägt ihn) hinweist, dann der natürliche rechtzeitige Tod, dem der Mensch in Folge der göttlichen Einrichtung seiner Natur nicht ausweichen kann, und endlich der gewaltsame frühzeitige Tod, der nicht als göttliche Strafe erfolgt, sondern vom Menschen freiwillig durch Herausforderung der Gefahr hervorgerufen wird, daS Sterben im Kriege. Aimchi (ibid.) will auch Letzteres als Strafe betrachtet wissen; dann 5) Manche »Friedensfreunde" um jeden Preis wollen daher wirklich selbst den VertheidigungSkrieg. ja selbst die Nothwehr im vereinzelten Angriff aus das Menschenleben verpöneu, eine Unnatur, die sich selbst richtet. Aum. d. Red.