Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- – (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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2S Zur jüdische» Dogmatik. mit eigener Hand vollführt wird, fondern auch solche Falle, wo der Mensch einer von Außen her ihm drohenden Gefahr mit Bewußtsein sich aussetzt, und so das Uebel herausfordert, ohne es zu wollen. Nicht bloS der ist Selbstmörder, welcher sich selbst absichtlich tödtet oder einen Andern auffordert, ihm den Todesstoß zu versetzen, sondern auch der, welcher sich Angriffe auf einen Andern erlaubt und in deren Folge umkommt oder in einem, mit Einsturz drohenden Hause vorsätzlich verbleibt und unter dessen Trümmern sein Grab findet oder endlich auch nur ohne Erschöpfung aller ihm;u Gebote stehenden Hülfsmittel das Leben sich rauben läßt; und es kann daher, wenn in der oben erwähnten Hinsicht die Unterscheidung zwischen der eigenen und fremden Persönlichkeit sich überhaupt rechtfertigen sollte, die hervorgerufene oder nur nicht genügend abgewehrte Tödtung des eigenen Lebens sehr wohl als eine von Gott b!os zugelassene, nicht aber verfügte Thatsache angesehen werden, wenn auch sonst jede gewaltsame Tödtung, die Jemand unfreiwilliger Weise erleidet, für göttlich angeordnet gilt. — Und nun der Beweis, daß auch aüf^biblischem Boden dem Menschen die Macht zur freiwilligen Selbstverletzung gegen Gottes Anordnung im vollsten Sinne des Wortes zugestanden wird! Schon das mosaische Prinzip der Sünde läßt auf ein solches Zugeständnis mit vollem Rechte schließen. Dasselbe besteht nämlich, wie in meiner genannten Schrift S. 47 nachgewiesen wurde, in der Störung deS Einklanges zwischen der thierischen und geistigen Lebenskraft, und hat sonach das menschliche Vermögen, in der eigenen innern Lebenssphäre gegen Gottes Willen Unordnung und Verwirrung zu stiften, zur Voraussetzung, so daß das moralische Uebel in seinem tiefsten Grunde mit einem, kraft deS freien Willens selbsterzeugten, natürlichen Uebel im Innern des Sünders zusammenfällt. Wird aber dem Menschen eine solche, freilich seine ganze moralische Eristenz bedingende Macht einmal über sein inneres Wesen eingeräumt, so ist schwerlich ein hinreichender Grunv vorhanden, ihm dieselbe m Bezug auf sein äußeres Leben abzusprechen. Doch von Dem abgesehen, läßt sich die Annahme einer solchen Ermächtigung von Seiten deS grauesten hebräischen Alterthums noch durch directe Aussprüche erweisen. Nach Genes. 12, 12. 13. fürchtet Abraham von den Aegyptern getödtet zu werden, und trifft Anstalten die Gefahr abzuwenden; ebenso verweigert Jacob sein^ Söhnen nach Genes. 42 S8 die Mitsendung Benjamins nach Aegypten, weil diesem aus der Re^e em Unglück begegnen mochte. Beide setzen Mach voraus, da? der Mensch durch seine freien Entschlüsse ae-