Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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würde aber David, in dessen Absicht die mäßige Aufzählung verschiedener Todesarten sicherlich nicht lag, gewiß nur eine göttliche Todesstrafe erwähnt haben*). (Fortsetzung folgt). *) k. Levi ben Verschon erklärte daher zu nSVN richtig: mnv? 5« kW 'v 'Z NN VI? MO'V 1N1^N2 MN1 - ^2 NIV'N PN^ N2N P^V Dp V^v5 VM^ NPZ?O 7^1^ NMA N^l NQ^N ÄN1".N NZ)N »N^ANV V^IN Nach der gewöhnlichen ErklärunzSweise würde auch NIV^ ^2 (er möchte im Kriege sterben, vsut. 20, 5. 6. 7.) auf 0er Voraussetzung beruhen, daß man durch die Theilnahme am Kriege vor der Zeit den Tod sich zuziehen könnte, und somit gleichfalls die Fähigkeit des Menschen beweisen, sich einen göttlich nicht angeordneten Schaden zuzufügen (vergl. Jbn Äsra z. St.). Allein es kann, wollte man auch mit dem Talmud den betreffenden Krieg als NVN^Q (freiwilligen Krieg) betrachten, nicht wohl angenommen werden, daß Gott Jemand in Folge der Theilnahme an einem, ihm jedenfalls wohlgefälligen Kriege (s. V. 4) seinem Schicksale überlasse. Wo die Herausforderung der Gefahr nicht leichtsinniger Weise, sondern vermöge eines moralischen Zwanges geschieht, da will Gott die Herausforderung und somit auch das Schicksal, welches dieselbe für den Herausfordernden nachzieht, und nur in Bezug auf Saul, dessen spätere Fehde» des göttlichen Wohlgefallens nach!. Sam 23. l6—19 entbehren mußten, konnte David von einem selbsterwählten unrechtzeitigen Sterben im Kriege reden. Diese Schwierigkeit scheint auch zu jener lalmndischen Ansicht (Sotah 44 ») -fl^ NIN^N ^yI^I^N^N TN LN'N *N!N'W 1^8 l'*? NN^?N geführt zu haben, wonach die Auslösung des Weinberges, die Einweihung des Hauses und die Ehelichung der Braut dem wegen seiner Sündhaftigkeit Verzagten zum bloßen Borwande für die Ausschließung?om KriegSzuge dienen soll. Der Sünder nämlich stellt sich nach der vorherrschenden ravbinischen Ansicht allen zerstörendem Elementen zur Verfügung und befähigt eben vermöge seiner moralischen Beschaffenheit, die ihn des göttlichen Schutzes beraubt, sowohl vernünftige, wie unvernünftige Wesen zum körenden rezp. von Gott bloS zugelassenen, nicht ab.-r gewollten Eingriffe in seine Lebenzgüter ("eral meine genannte Schrift S. S7); er ist nach dieser Anschauung in gewisser Hinsicht dem blinden Zufalle unterthan. der ihn dem lauernden Verderben eben sowohl preisgeben, als entziehen kann, und daher jedenfalls bestimmen muy. den Schauplatz verheerender Mächte, z. B. wüthenver Krankheiten oder der entfesselten Knegsfurie, wo das Spiel leichter zu seinem Nachtbeile anSfall'n kann, sorgfältig zu meiden. Raschi endlich faßt in Nebereinstimmung mit Siphri die Worte N2N^V2 N1V' sS nicht als Motiv für die vom Feldzuge auf. sondern als Strafandrohuna für den?«" Ungehorsams gegen den Befehl der genannten (Bergl. ubngens noch JecheSkel 33, 5. und Raschi idLä 6-rnehaltung.