Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 4 (1855)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1855)
- Date
- 1855-01-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Rückblick auf das Jahr 1854. lichen Menschen tödten, oder in ihm den geistigen Menschen beugen und die Schwingen seiner strebenden Seele lahmen, daß er gebrochen zur Erde zurücksinke? Wir kennen manche jüdische Jünglinge, welche den Flug zu den Höhen der Wissenschaft kühn genommen und dann an der scharfen Kante zurückwerfender Gesetze sich den Flügel zerbrachen und hoffnungslos zu Boden sanken! Ein Curiosum trat bei den betreffenden, jüngst von den Wurtenberger Ständen gepflogenen Verhandlungen hervor in der fraglichen Gestattung der Ehe zwischen Juden und Christen. ES wurde nämlich auf die Erörterung dieser Frage gar nicht eingegangen, — und warum? — weil der Minister erklärte, es sei ein Bedürfnis nicht vorhanden, indem die Christen gegen solche Ehen eine Abneigung fühlten, die Juden aber sie geradezu für nichtig hielten, wie solches der Talmud erkläre! Gewiß, seltsamer und absonderlicher ist noch nie eine so wichtige Frage abgefertigt und weggeworfen worden, als diese! — Wir sind nicht besonders für gemischte Ehen zwischen Juden und Christen eingenommen, versprechen uns von denselben keinen besonderen Segen, jedenfalls kein großes Heil für das Zudenthum. Die Elemente des Glaubens sind zu verschieden, und Jnconvenienzen bei der Kindererziehung, wenn nicht beide Theile gegen die Religion ganz indifferent, unvermeidlich. Ze weniger daher solche Ehen geschlossen werden, desto mehr Grund haben wir, uns zu freuen. Allein Recht bleibt Recht, und damit ausschließlich hat es die Gesetzgebung zu Lhun. Vor Allem nun ist es unrichtig, daß dergleichen Ehen bei den Juden für ungültig — oder gar für nichtig! — gehalten werden. Die Beschlüsse des von Napoleon I. im Jahre 1806 nach Paris berufenen Sanhedrin, sowie die entsprechenden Beschlüsse der deutschen Rabbinerversammlung zu Braunschweig im Jahre 1845, deren Vorsitzender noch dazu der israelitische Kirchenrath Dr. Mayer zu Stuttgart gewesen, konnten den Herrn Minister ohne große Mühe eines Andern belehren. Beide Versammlungen, und Die zu Paris bestand nur auS altgläubigen Rabbinen, erklärten die Ehe zwischen Juden und Christen für gültig. UebrigenS fragen wir, sind denn alle dermaligen Juden so strenge