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Der israelitische Volkslehrer · 1855-01-01 · Heft 1 (Januar 1855) · page 5

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 1 (Januar 1855)
Date
1855-01-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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R5-*blick auf das Jahr 1354. A strhandel an sich ein dem Gemeinwesen schädliches Gewerbe sei; der Bauer auf dem Lande bei uns ist vielfältig in derselben Lage, wie der vereinsamte Farmer in Amerika; beiden ist eS eine Wohlthat, wenn ihnen manche Waare zugebracht wird, ohne daß sie unter kostspieliger Zeitversäumniß nach der Stadt gehen dürfen, wo es wieder sehr fraglich ist, ob sie von dem dortigen Kaufmanne billiger behandelt werden. Allerdings hat der Staat Recht und Pflicht, auf die Entwöhnung der Juden von dem übermäßigen Betriebe des Hausir- und Schacherhandels erziehend einzuwirken, aber er darf daS Recht nicht durch ein Unrecht, die Pflicht nicht durch die Ausschließung vieler Angehörigen aus der Gleichheit vor dem Gesetze ausüben. Daß bei solch' vorherrschender Gesinnung von Ertheilung staatsbürgerlicher Rechte nicht die Rede sein wird, braucht wohl nicht erwähnt zu werden; obgleich wir eS weder mit menschlicher Logik noch mit menschlichem Gefühl vereinigen können — und beider wird sich doch der christliche Staat nicht Zänzlich entschlagen haben — daß man Menschen durch Gesetze erziehen, zu nützlichen Staatsbürgern heranbilden will, während man. wenn sie auf diese ErziehungSgedanken eingehen und sich zu nützlichen Staatsbürgern, Ackerbauern, Gewerbsleuten, Künstlern und Gelehrten herangebildet haben, ihnen zuruft: ihr seid und bleibt Ausgeschlossene und habt den höheren Standpunkt nur erklommen, um in die Tiefe eurer Zurücksetzung einen schaudernden Blick zu thun! Das Erziehungsgesetz schien von Liebe eingegeben zu fein, in Wahrheit aber erscheint eS als die härteste Grausamkeit, von Menschen an Menschen geübt. Der Wilde nährt seinen Gefangenen mit der besten Kost, um ihn dann in grausamer Weise zu verzehren. Nun, solcher Judenfresser gibt eS freilich bei uns nicht. Allein waS chut jene „erziehende" Gesetzgebung? sie nährt den Juden geistig mit der besten Kost auf, daß er wächst und gedeiht und die schönsten Hoffnungen in sich groß zieht; dann aber wetzt dieselbe Gesetzgebung das schneidende Messer, um unsere schönsten Hoffnungen zu vernichten, den zur Ebenbürtigkeit sich Emporarbeitenden in den höchsten und heiligsten Angelegenheiten des staatlichen LebsnS als bürgerlich todt zu erklären. WaS ist nun grausamer, den leib- 1*

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