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Der israelitische Volkslehrer · 1855-01-01 · Heft 1 (Januar 1855) · page 4

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
4 (1855)
Issue
Heft 1 (Januar 1855)
Date
1855-01-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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2 Rückblick auf das Jahr tS54. dern allmähltg da und dort, und bald wohl überall, die Rechte wieder entrissen werden, welche denselben in brüderlicher Aufwallung von den Brüdern gegeben worden waren. Baien!, das fromme Land, unter einem aufgeklärten protestantischen Minister, geht in diesem frommen Werks voran. Die dortige Regierungs- - vorläge in Betreff eines neuen Wahlgesetzes will den Juden nicht nur daS Passive Wahlrecht entreißen, welches sie seit mehreren Jahren verfassungsmäßig besitzen, sondern auch daS äctive, dessen sie sich seit dem Beginne des Versassungslebens in Baiern erfreuen. Haben 60,000 Menschen nicht auch ein Recht, bei der großen Sache der Volksvertretung ihre Stimmen geltend zu machen? in deren Geltendmachung doch andrerseits, bei der überwiegend großen Mehrheit der christlichen Bevölkerung, eine Gefahrdung für diese nichr im Entferntesten zu befürchten steht! Wir dürfen uns wohl der Erwartung hingeben, daß diese, die Rechte der bairischen Juden so sehr beeinträchtigende, Gefühl und Ehre derselben so tief verletzende Abänderung der Verfassung in der Kammer die nothige Majorität nicht erhalten werde. Außerdem^ sind in Baiern Beraüonan im Gewerbswesen gegen die Juden wieder bedeutend im Schwange, und mußte deßhalb ein Regierungsbeamter in Unterfranken von dem Ministerium auf die strenge Einhaltung der bestehenden Gesetze hingewiesen werden. — In WÜrtemberg ist der Rüchschritt in Behandlung der jüdischen StaatS-Angehörizen nicht minder gewaltig im Anzüge. Während man ihnen das Zeugniß nicht versagen konnte, daß sie in Ackerbau und Betreibung regelmäßiger Gewerbe in verhältnißmäßig kurzem Zeiträume bedeutende Fortschritte gemacht, steht man dennoch an, ihnen wenigstens die bürgerlichen Rechte rückhaltsloS und mit den Christen gleichmäßig zu ertheilen. So lange nämlich der Staat nicht den allgemeinen Ausspruch thut, daß er gewisse Hanthirungsn. wie den Hausirhandel, brandmarke und ihre Inhaber, als dem Gemeinwesen eher schädlich als nützlich, von dem Genüsse mancher bürgerlichen Rechte ausschließe, so lange wird e« ein schreiendes. Unrecht bleiben, den judischen Klein- und Hauflrhändler, bloS weil er Jude ist. in dem Genüsse jener »echte zy schMern. UebrigenS ist es noch fraglich, ob der Hau-

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