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Der israelitische Volkslehrer · 1853-01-01 · Heft 1 (Januar 1853) · page 24

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
3 (1853)
Issue
Heft 1 (Januar 1853)
Date
1853-01-01
Page
– (sequence 24)
Language
German
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24 Ueber die Gleichstellung der Juden schen, durch welchen er verrathen wird." Aber auch wehe Jenen, welche zu irgend einer Zeit und in irgend einem Lande, unter dem Verwände, seine Prophezeiungen zu erfüllen, seine wohlwollenden Gebote übertreten! Wenn dieser Grund die gegen die Juden zuletzt bestehenden Gesetze rechtfertigt, so rechtfertigt er auch in gleicher Weise alle jene Grausamkeiten, welche von jeher gegen sie verübt wurden, die schonungslosesten Decrete der Verbannung und Vermögensentziehung, die finsteren Kerker, die Folter und den langsamen Feuertod. Wie können wir uns selbst rechtfertigen, Leuten Eigenthum zu lassen, welche dazu bestimmt sind, „ihren Feinden unter Hunger und Durst, in Nacktheit und unter Entbehrung des Nothwendigen zu dienen;" wie dafür, der Persönlichkeit Jener Schutz zu geben, welche dazu verdammt sind, „sich Tag und Nacht zn fürchten, und sich keiner Sicherheit ihres Lebens zu freuen?" wie dafür, daß wir uns der Kinder einer Race nicht bemächtigen, deren „Söhne nnd Töchter dazu bestimmt sind, einem andern Volke unterthänig zu sein?" Wahrlich, von Demjenigen, der uns die Liebe zu unserm Nächsten wie zu uns selbst geboten, der auf die Aufforderung zur Erklärung der Bedeutung eines Nächsten, als Beispiel einen Ketzer und einen Fremdlings) auswählte, wurden uns solche Lehren nicht gegeben! — Vergangenes Jahr wurde es, wie wir uns erinnern, von einem frommen Schriftsteller in der John Bull Zeitung und von einigen andern eben so feuereifrigen Christen, als eine ungeheure Unschicklichkeit dargestellt, daß die Verhandlung der Gleichstellung der Juden in der *) Schon das mosaische Gesetz erklärte sich selbst auf dieselbe Weise. Denn im 3. B. Mos. Cap. 16, 18 heißt es: „Liebe Deinen Nächsten kne Dich selbst" — Du könntest aber zweifeln, wer dieser Nächste sei? Vielleicht nur Dein Mitbürger? Dein Glaubensgenosse? — Da es aber in demselben Cap. V. 34 heißt: „wie der Einheimische unter euch sei der Fremdling, der sich bei euch aufhält, und Du sollst ihn lieben wie Dich selbst" — so spricht das Gesetz klar aus, daß die Liebe, welche es verlangt, über alle Grenzen hinausgeht, welche Religion und Vaterland setzen könnten. Anm. d.Herausg.

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