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Der israelitische Volkslehrer · 1853-01-01 · Heft 1 (Januar 1853) · page 23

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Journal
Der israelitische Volkslehrer
Volume
3 (1853)
Issue
Heft 1 (Januar 1853)
Date
1853-01-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
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von Macaulay. 23 göttlichen Aussprüche." —Wir geben zu, daß die Verfälschung einer von göttlicher Weisheit eingegebenen Prophezeiung ein höchst kühnes Verbrechen wäre. Es ist deßhalb ein Glück für das gebrechliche Menschengeschlecht, daß es ein solches Verbrechen ist, das der Mensch gar nicht im Stande ist zu bestehen. Wenn wir die Juden zum Parlamente zulassen, so werden wie gerade hierdurch beweisen, daß die fraglichen Prophezeiungen — sie mögen sonst bedeuten was sie wollen — nicht die Bedeutung haben, daß die Juden vom Parlamente ausgeschlossen sein sollen. Es ist schon durch die That bewiesen, daß jene Prophezeiungen nicht den ihnen von den achtbaren Männern, die wir hier zu wiederlegen suchen, beigelegten Sinn enthalten. In Frankreich, wie in den vereinigten Nordamerikanischen Staaten, sind ja die Juden schon zu allen bürgerlichen Rechten zugelassen. Da nun eine Prophezeiung, deren Bedeutung darin bestünde, daß die Juden, während der ganzen Zeit ihrer Wanderung, an ihren jeweiligen Aufenthaltsorten nicht zu den Rechten der Bürger zugelassen werden sollten, ein unrichtige wäre, so müssen wir vielmehr den Schluß ziehen, daß dies nicht die Bedeutung der Prophezeiungen in der heiligen Schrift ist. Wir thun ferner dagegen die feierliche Einsprache, daß man Prophezeiungen mit Geboten verwechselt und daß man Vorhersagungen, welche oft dunkel sind, den Moralitätsgesetzen, welche stets klar sind, gegenüberstelle. Wenn Handlungen nur deßhalb, weil sie vorhergesagt wurden, als gerecht und gut betrachtet sind, welche Handlung verdiente dann größeres Lob, als das Verbrechen, zu dem unsere Bigotten uns jetzt, am Ende von 18 Jahrhunderten eifrig auffordern, an den Juden zu begehen, ein Verbrechen, das die Erde wanken machte, die Sonne am Himmel verlöschte? Dieselbe Betrachtungsweise, welche man jetzt zur Rechtfertigung der unfern jüdischen Mitbürgern zugedachten bürgerlichen Unfähigkeit stellt, kann auf gleiche Weise den Kuß des Judas und das Urtheil von Pilatus rechtfertigen. „Des Menschen Sohn gehet hin wie es beschlossen ist. Doch wehe demselbigen Men-

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