Der israelitische Volkslehrer
- Journal
- Der israelitische Volkslehrer
- Volume
- 3 (1853)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1853)
- Date
- 1853-01-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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tv Ueber die Gleichstellung der Juden Die ganze Grundlage der Regierung ist zerstört; wenn aber die Regierung aufgehört hat, so werden Eigenthum und Person unsicher, während cs doch allgemein anerkannt ist, daß der Mensch ein Recht auf sein Eigenthum und persönlichen Schutz hat. — Wenn ein Recht auf Schutz des Eigenthums der Menschen besteht, und wenn das nur vermittelst einer Regierung möglich ist, dann muß es auch ein Recht auf das Bestehen der Regierung geben. Nun kann es aber keine Regierung geben, ohne daß Einer oder Mehrere die politische Gewalt inne haben. — Folglich ist es auch ein Recht, daß Einer oder Mehrere die politische Gewalt besitzen müssen. Dies ist wohl damit gleichbedeutend, daß Einer oder Mehrere ein Recht auf politische Gewalt haben müssen. — Darum weil so Mancher die Fähigkeit nicht hat, den Zweck der Regierung zu erfassen, konnte der Begriff von Unfähigkeit der Katholischen oder von Unfähigkeit der Juden so lange bestehen. Wir hören von Regierungen, die dem Wesen nach protestantisch und solche, die dem Wesen nach christlich sind, Ausdrücke, die gerade so viel bedeuten, als, dem Wesen nach, protestantische Kochkunst oder dem Wesen nach christliche Reitkunst. Der Zweck der Regierung ist, Frieden zu erhalten, uns zu zwingen, unsere Streitigkeiten durch schiedsrichterlichen Spruch zu ordnen, anstatt durch Prügeleien, uns zu zwingen, uns die Lebensbedürfnisse durch Fleiß, anstatt durch Raub zu verschaffen. Dies ist das einzige Streben, für welches das ganze Triebwerk der Regierung angewendet wird, das einzige Streben, das weise Regierungen sich stets als ihren Hauptgegenstand vor Augen stellen. Wenn es nun irgend eine Klasse von Leuten gibt, die bei der Sicherheit des Eigenthums oder der Aufrechthaltung der Ordnung nicht betheiligt sind, oder sich nicht dabei betheiligt glauben, so dürfte eine solche Klasse keinen Antheil an der Macht haben, welche zur Sicherstellung des Eigenthums und zur Aufrechthaltung der Ordnung besteht. Aber warum deswegen Jemand weniger geeignet sein soll, diese Macht auszuüben, weil er einen Bart trägt, oder keinen Schinken ißt, weil