Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 14 (1922)
- Issue
- Heft 9 (1.9.1922)
- Date
- 1922-09-01
- Page
- Seite 75 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— T5 — Liberalen immer wieder geforderte Abschaffung mancher Formen ihn zu einer irrigen Auffassung des Liberalismus und seiner Tendenzen führt. Nach meiner Auffassung wird die Frage der religiösen Formen auch innerhalb deS LiberausnmS von dessen rechtem wie von dessen linkem Flügel erheblich überschätzt. Vorweg sei bemerkt, daß keine menschliche Gemeinfchaft bestimmter Formen, in denen das Gemeinschaftsleben sich ausprägt, und in denen das Leben des Einzelnen verläuft, entraten kann. Das gilt naturgemäß ganz besonders für die Religion. Hier ist die religiöse Form einerseits der Ausdruck des religiösen Empfindens, andererseits ein Erinnerungszeichen, das das religiöse Empfinden weckt, lebendig erhält oder kräftigt. Diesem doppelten Zwecke dienen alle religiösen Formen; solche aber, die nicht den einen oder den anderen dieser Zwecke zu erfüllen imstande sind, werde« inhaltlos, schal und sterben ab, oder sie erhallen sich als leere Formen, die das religiöse Leben nicht fördern, sondern hemmen, ja sogar ertöten. Der Sinn des gesamten religiösen Zerernonialgesetze» ist in dem Gebot der Schausäden ausgesprochen (IV B. M. 16,39.40). ,LHr sollt sie sehen und aller Gebote des Ewigen denken und sie üben und nicht «ach eurem Herzen und euren Augen gehen, denen ihr so gern folgt, damit ihr denkt und übt alle meine Gebote und heilig werdet eurem Gotte." Diese Bedeutung der religiösen Form wird bei der Hebung jeder einzelnen Form in die Erinnerung gebracht durch die Formel „der uns gehttligt durch seine Gebote und uns geboten hat ufw." Vielleicht noch deutticher ist Folgendes: Im Kidduschgebet für Sabbathe und Festtage heißt eS „der uns geheiligt durch seine Gebote", in der Tefilla, „heilige uns durch Deine Gebote". Hier ist deutlich ausgesprochen, daß der Zweck dieser Gebote die Heiligung, anders ausgedrückt, die Kräftigung und Vertiefung des religiösen und sittlichen Bewußtseins ist, und die Bitte, daß durch die Erfüllung der Gebote dieser Zweck erreicht werde. Es ist in der menschlichen Natur begründet, daß Sitten und Gebräuche, die wir aus alter Zeit verkommen haben, auf unser Gemüt stark einwirken. Aber es liegt ebenso in der Natur der Dinge, daß Bräuche und Formen aus alter Zeit gewohnheitsmäßig, daher nichtssagend, wirkungslos werden, daß sie verknöchern und infolge dessen weder der Ausdruck einer Gesinnung noch auch geeignet sind, eine solche hervorzurufen, sie vielmehr geradezu ertöten. Die Wahrung der Kontiunität der geschichtlichen Entwicklung fordert daher die Beibehaltung alter Formen, wo in ihnen Leben ist, ihre Umwandlung oder Beseitigung, wenn das Leben in ihnen erstorben ist, und die Einführung neuer Formen, sobald diese geeignet sind, den oben bezeichneten Zweck zu erfüllen. Das alles erheischt sorgfältige und aufmerksame Beobachtung, Ehrfurcht und Kritik zugleich und dabei wirkliche innere Freiheit in tiefer und echter Religiosität. Die Beibehaltung oder Abschaffung von Formen zum Schibboleth des Liberalismus zu machen ist von Grund aus verfehlt. Das unterscheidet uns ja von der Orthodoxie, daß diese die formalen Gebote auf dieselbe Linie stellt wie die Grundlehren und Sittengesetze des Judentums, während uns die Formen Mittel zum Zweck sind. Darum aber müssen wir dem Einzelnen weitgehende Freiheit bezüglich seiner persönlichen Stellung zu den Formen zugestehen und ihm gleichzeitig ein hohes Maß von Verantwortung in der äußeren Betätigung seiner Frömmigkeit auferlegen. Das ist natürlich weit unbequemer als die Haltung der Orthodoxie, für die als Gesamtheit wie für den Einzelnen theoretisch letztlich der Schulchan aruch alle Fragen beantwortet. Aber liberales Judentum soll und will kein Bequemlichkeitsjudentum sein. Es erfordert denkende Stellungnahme in Falle, gegründet religiöses Gefühl. jedem einzelne« auf echtes jüdisch Ausgangspunkte und «Seunüsähe Ser neueren vibelkritik. Ein Wort zur Abwehr und Aufklärung von Gcheimrat Ed. König, Bonn a. Rh. In der Nr. 8 der Monatsschrift „Liberales Judentum" bringt der Artikel „Randglossen zu „Unser Verhältnis zur Bibelkritik"" auf Sp. 70a auch die Bemerkung: „Ich glaube nicht, daß Koenig eineil Kuenen bereits auS dem Felde geschlagen hat". Diese Worte sind geeignet, auf meine Stellung zu jenem holländischen Gelehrten und damit zur Bibelkritik überhaupt ein falsches Licht zu werfen, und deshalb muß ich um die Erlaubnis bitten, eine Aussprache über diese meine Stellung den Lesern dieser Monatsschrift vorlegen zu dürfen. Will man die Stellung eines Mannes zur Bibelkritik kennzeichnen, so ist es vor allem nötig, daß die einzelnen Gebiete derselben auseinandergehalten werden. Sie zerlegt sich aber kurzgesagt in Textkritik, Literarkritik und historische, insbesondere religionsgeschichlliche Kritik. Welches also ist mein Verhältnis zu Kuenens Position, wenn diese drei Gebiete der Bibelkritik der Reihe nach inS Auge gefaßt werden? Welches ist meine Stellung zu Kuenen erstens Nach ihrem vorliegenden Tatbestand und zweitens nach ihrer Berechtigung? I. Es wird wenig Leute in Deutschland geben, die Kuenens Schriften so genau studiert haben, wie ich es vom Anfang meines wissenschaftlichen Arbeitens an erstrebt habe, indem ich seiner Werke wegen zunächst Holländisch nach Grammatik und Wortschatz gelernt und dann viele Sätze seiner Ausführungen dem deutschen Publikum vorgelegt habe, damit meine Leser jenen Leidener Professor nach seinen eigenen Worten kennen lernen könnten. Bei diesem meinem Studium habe ich nun gesunden, daß Kuenen zunächst in bezug auf Textkritik eine Strecke weit mit mir zusammenging. Zu meiner Freude habe ich bei ihm sogar Sätze gelesen, die meinem eigensten Bestreben, den Grad der Zuverlässigkeit des überlieferten hebräischen Textes mit dem möglichsten Maß von unparteiischer Gerechtigkeit zu beurteilen, sehr weit entgegenkommen. Denn in bezug auf die große Frage, ob der massoretische Text aus einem einzigen Exemplar hergeflossen ist, was ja besonders Paul de Lagarde zu einem modernen Dogrna gemacht hat, zeigt Kuenen eine verhältnismäßig große Besonnenheit. In „Gesammelte Abhandlungen" (1894) schreibt er ja, daß „der massoretische Text nicht auf eine beliebige korrumpierte Handschrift zurückgehe, welche zufällig die Norm der späteren geworden sei, sondern auf einer verständigen und glücklichen Auswahl aus dem vorhandenen Material beruhe" (S. 118). Trotzdem wagte Kuenen ebenda zu behaupten, daß die Schriftsteller des ersten christlichen Jahrhunderts hinsichtlich ihrer Zahlenaugaben so bestimmt auf einen Text hinwiesen, daß „aller Zweifel an seinem damaligen Vorhandensein abgeschnitten zu sein scheine" (S. 118). Hier mußte nun meine selbständige Kritik einsetzen. Denn die Zahlenangaben der von Kuenen gemeinten Schriftsteller weichen zunächst in bezug auf das Alter der Urväter (1. Mos. 8, 3 ff.) ganz bedeutend von einander und vom überlieferten hebräischen Texte ab. Greife ich nur eine einzige Probe heraus, so gibt Josephus in seinen Jüdischen Mertümern I, 3,4 als Jahre, wo diese Urväter ihren ersten Sohn erzeugten, diese an: Bei Adam