Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 14 (1922)
- Issue
- Heft 9 (1.9.1922)
- Date
- 1922-09-01
- Page
- Seite 74 (sequence 2)
- Language
- German
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74 — Elemente von einander ganz außerhalb des Gedankenkreises liegen mußte. Eine gewisse, in manchen Punkten recht weitgehende Autonomie auf dem Gebiete der Rechtspflege wie der Verwaltung verblieb den Juden in Palästina über den Zusammenbruch von Staat und Tempel hinaus. Ja, in höherem Grade als in der hasmonäischen und herodäischen Königszeit war wiederum die oberste religiöse Behörde gleichzeitig die oberste richterliche und Verwaltungsbehörde — in der Einschränkung, die die römische Staatshoheit hier gebot. Und als, während in Palästina das Patriarchat an Bedeutung verlor und schließlich erlosch, Babylonien in den Vordergrund trat, lagen auch dort, wenngleich Exilarchat und Gaonat nicht vereinigt waren, die Verhältnisse ähnlich. Diese Verquickung des religiösen und des staatlichen Lebens, die in den großen Zentren der Judenheit weit über die talmudische Zeit hinaus bestand, mußte mit Notwendigkeit die juristische Entwicklung und Formulierung der religiösen Gebote bewirken oder doch beeinflussen. Aber trotz dieser unwillkürlich juristischen Einstellung, deren Folgewirkung und schließlich« Ausartung zum Formalismus Goldwann treffend kennzeichnet, waren die Talmudisten viel zu feine Köpfe und besahen sie viel zu tiefes religiöses Empfinden, um nicht die Unterschiede zwischen Staatsgesetz, Sittengesetz und spezifisch religiösem Gebot zu fühlen und auszusprechen. Den Kenner brauche ich nur an die talmudische Unterscheidung der biblischen Terminologie (Chukkim, Mschpatim, Mizwoth) zu erinnern. Und wer auch nur ganz obenhin die von Goldmann freilich sehr zu Unrecht perhorreszierte mittelalterliche jüdische Religionsphilosophie kennt, der weiß, wie dort die Bernunstgebote von den anderen unterschieden werden. Andersartig war die Entwicklung in den hellenistischen Ländern, ganz besonders in Aegypten, wo der Begriff des Nomos (Gesetz) innerhalb des Judentums entstanden ist. Bon hier stammt — literarisch zum ersten Male feststellbar in der Septuaginta, der griechischen Bibelübersetzung — die Wiedergabe des hebräischen Thora — eigentlich Weisung und sodann Lehre — durch Nomos (Gesetz). Man muß wissen, welche geradezu göttliche Verehrung der Nomos im Hellenismus genoß, wie alles sich ihm beugte, so sehr die Kraftmenschen des Hellenismus sich in der Praxis auch über ihn hinwegsetzten, um zu verstehen, was jene griechischen Bibelübersetzer veranlaßte, die von Gott offenbarte Thora nicht als Didache (Lehre), sondern als Nomas (Gesetz) zu bezeichnen. Nicht auf eine Stufe mit den wechselnden Lehrmeinungen der Philosophenschulen wollten sie die gottentstammte Thora gestellt wissen, sondern ihre ewige Geltung von vornherein kennzeichnen. Denn ist die griechische Bibelübersetzung auch in erster Reihe aus dem Bedürfnis des hellenistischen Judentums entstanden, so ist doch die Nebenabsicht gewesen, das Judentum tnib die jüdische Lehre auch den heidnischen Griechen imponierend darzustellen. Und selbst ohne diese Nebenabsicht ist die Uebertragung Nomos aus der Gesamtanschaummg des hellenistischen Judentums heraus erklärlich. Denn unwillkürlich standen diese Juden unter dem bestimmenden Einfluß der hellenistischen Kultur; die allgemein herrschende Geistesrichtung, die allgemein geltenden Kulturbegriffe galten auch für sie. Hier haben wir ein Beispiel, daß ein fremdes, von außen her stammendes Prinzip dem Judentum zwar nicht zu Grunde gelegt, aber in das Judentum bestimmend eingeführt worden ist, was Goldmann mit Unrecht der gesamten Neligionsphilosophie vorwirft?) Und doch ist dieses Urteil wieder erheblich zu mildern; denn der Vorgang ist wiederum ein Beispiel für die allgemein gültige These, daß die geistige Äruklur einer jeden Zeit von bestimmendem Einfluß auch auf die religiöse Gedankenwelt ist. Der Apostel Paulus ist ein hellenistischer Jude aus dem Mikischen Tarsus gewesen. Für ihn war Dhora Nomos und ihm war nach feiner Bekehrung Jesus der Bringer der Freiheit vom Nomos. Aber der Antinomismus des Paülus richtet sich nicht etwa allein gegen das religiöse Zeremonialgesetz, sondern er bedeutet, konsequent durchgeführt, auch die Auflehnung gegen die absolute Geltung des Sittengesetze-. Alles wucd der Freiheit der „Kinder Gottes* * anheimgestellt. Paulus leidenschaftliche Bekämpfung des Judentums und seines „Gesetzes" hat die gedanlliche Einstellung der modernen christlichen Theologen in dem Grade beeinflußt, daß dasjenige, was ihnen bei der Betrachtung des Judentums zunächst in »die Augen fiel, das Zeremonialgesetz, ihnen das Charakteristikum des Judentums zu sein schien. So ist ihnen der Begriff des Judentums als „Gesetzesreligion" entstanden, und dieser Begriff paßte deshalb in ihr Gedankengebäude, weil er bei der üblichen Einteilung der Religionen die Handhabe bot, das Judentum als Gefetzesreligion niedriger zu bewerten als die „Erlösungsreligion" des Christentums. Daß dieses so begründete Werturteil an sich falsch ist, kommt hier für uns nicht in Betracht. Interessant aber ist, daß Goldmann selbst mtt seiner Charatterisierung des Judentums als Gesetzesreligion in den von ihm gerügten angeblichen Fehler aller Religionsphilosophie verfällt, daß er nämlich dem Judentum ein ihm von Hause aus fremdes Prinzip zu Äunde legt und das Judentum und feine Lehre an fremdem Maßstab mißt?) Es ist nur ganz natürlich, daß er Mendelssohns Definitton des Judentums nicht als geosfenbarte Religion, sondern als geoffenbartes Gesetz mit einer gettngfügigen Abschwächung billigt. Ich begnüge mich, nach dem oben Gesagten, auf meine Bemerkung auf der liberalen Rabbinerversammlung hinzrrweiser?). Rach Goldmann selbst ist aber das Gesetz keineswegs etwas Unabänderliches. Zahl, Inhalt und Art der Ausführung muß dem Bedürfnis entsprechen?) Damit aber ist der Charakter der Gesetzesreligion von selbst aufgehoben. Auch ist es falsch, wenn Goldmann meint, der religiöse Jude werde dem Sinne und den Forderungen der Religion durch Befolgung der von ihr vorgeschriebenen Gesetze gerecht?) Wäre diese Behauptung richtig, so wäre jede Anpassung an das Bedürfnis hinfällig. Behauptet doch Goldmann selbst, daß es von jeher des Judentums Stolz und Größe gewesen sei, sich nicht von der Zeit beeinflussen zu lassen?) Ich sehe ganz davon ab, daß diese Aeußerungen einen unverkennbar orthodoxen Charakter tragen und im Munde eines Orthodoxen vollauf verständlich sind, während sie im Munde eines liberalen Theologen geradezu beftemdlich klingen. Biel wesentlicher scheint mir zu sein das offensichtliche Hm- und Herschwanken, der Mangel eines klaren festen Standpunkts zu der Frage der religiösen Formen. Psychologisch ist Goldmanns wie manches andern ähnliche Haltung mir durchaus erklärlich. Gleichzeitig mit der Beseitigung vieler bis dahin als unerläßlich geltenden Formen finden wir im 19. Jahrhundert einen starken Rückgang der jüdischen Religiosität, aber freilich auch ganz allgemein der Religiosität. Es ist erklärlich, daß mancher da in der Rückkehr zu den Formen das Heilmittel sieht, daß er die Momente, die den Verfall der Religiosität herbeigeführt haben, nicht ihrem vollen Gewicht nach würdigt, daß ferner die von manchen Vgl. Goldmann das. 12 d. »1 Das. 17 L. *) Das. 11t». *) Ebendas. ■) Das. 15a, Das. 12 b vgl. 6E