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Liberales Judentum · 1922-01-01 · Heft 1-3 (Januar 1922) · p. Seite 29

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Journal
Liberales Judentum
Volume
14 (1922)
Issue
Heft 1-3 (Januar 1922)
Date
1922-01-01
Page
Seite 29 (sequence 29)
Language
German
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o o «o o 29 Dr. Goldmann-Leipzig als ein Nachklang des Ringens vergangener Generationen. Uns drückt eine andre Sorge, die Sorge der Erhaltung unsrer Gemeinschaft. And in der Hingebung an diese Aufgabe können wir nicht übersehen, welch eine gewaltige Kraft in Sitte und Brauch als einigenden und rettenden Mächten sich birgt. Daß das Zeremonialgesetz, wenn es nur nicht aus einem gewissen Trotz heraus, wie bisweilen heut auf orthodoxer Seite, übersteigert wirk»/ das Quantum unsrer sittlichen Energie, wie Kollege Kellermann befürchtet, allzu stark in Anspruch nehmen wird, — das kann doch nicht schrecken. Alles in allem: in der tätigen Sorge für das Leben des jüdischen Stammes, das in seinen Wurzeln immer als ein gotterwähltes, als ein vom Höchsten bestimmtes empfunden ward, in dem konkreten Gemeingefühl mit der Allheit der jüdischen Menschen erblicke ich dasjenige Moment der religiösen Betätigung, ohne das ein Judentum undenkbar erscheint. Weil aber gerade der Liberalismus in seiner einseitigen Sorge um den Gehalt einer theoretischen Weltanschauung diese praktischen Erfordernisse mehr als billig übersehen hat, schien es mir notwendig, sie in aller Schärfe zu unterstreichen. Dr. Goldmann-Leipzig (Schlußwort): Bon den einzelnen Diskussionsrednern sind im Anschluß an-die Referate nicht nur ganze Korreferate gehalten worden, sondern es sind Themen gestreift und besprochen worden, die in nur losem Zusammenhänge mit den von uns behandelten Gegenständen stundest. Ein tieferes Eingehen auf sie ist im , Schlußwort, da die Leit drängt, unmöglich. Hier darum nur einige wenige prinzipielle Bemerkungen. . Das Gesetzlichkeitsprinzip ist Gegenstand von heftigen Angriffen.gewesen. Die Tatsache, daß es charakteristisches Merkmal des historischen Judentums ist, wurde nicht bestritten, wohl aber wurde behauptet, daß es nicht Grundlage der liberalen Anschauung sein könne. Als Grund wurde seine ethische Minderwertigkeit, wenn auch nicht dem / Worte so doch dem StNne Nach bezeichnet. Ich will mich nicht in lange theoretische Erörterungen einlassen und verweise darauf, daß ich in einer größeren Arbeit, die die Ideen meines heutigen Referats genauer begründen wird, auf'den Wert des Gesetzlichkeitsprinzips Eingehen werde. Hier führe ich nur den einest Gesichtspunkt an, daß man den Baum nach den Früchten, das Gesetzlichkeitsprinzip nach dem Erfolge beurteilen soll! Man vergleiche das Judentum, das im Gesetze wurzelt mit dem Judentum von heute, das sich von ihm emanzipiert hat. EZ sei nicht bestritten, daß es . Gesetzesjuden gibt, die unethisch-handeln, und ganz gewiß steht der umgekehrte Fall fest. Aber auf das ganze gesehen, ist der gesetzestreue Jude ethisch dem anderen absolut überlegen. Sein Familienleben, seine Anschauungen siber Mäßigkeit, seine Opferwilligkeit für die Religion, sein ganzer sittlicher Charakter stellen dem Gesetzlichkeitsprinzip das glänzendste Zeugnis aus, und in solcher Frage kommt es auf den p r a k t i s ch e n Erfolg, nicht auf Theorieen an! So läßt mich auch der Vorwurf gänzlich kalt, daß man auf diesem Wege zum Schulchast Aruch kommt. Dem Prinzip nach wäre es sehr begrüßenswert^ und die „ R ich t - linien", deren absolute Erfolglosigkeit nicht im Mangel an innerem Werte, sondern in der geschlossenen Ablehnung durch die Laien begründet war, sind ja der Methode nach Geist vom Schulchan Aruch. Was an diesem schlecht ist, glaube ich genügend betont zu haben: Wir können uns-eben mit dem formalistischen Geiste der theoretisierenden Spitzfindigkeit nun einmal nicht befreunden. Aber die Methode ist richtig. Gegen Kellermanns Anschauungen zu polemisieren ist zwecklos. Sie stellen ja in Reinkultur dasjenige dar, was ich unter dem wissenschaftlich e n Subjektivismus verstanden wissen wollte. Kellermanns System räumt dem Irrationalen in der Religion keinen Raum ein, und da gerade das Irrationale mit dem warmen, lebendigen Tatjudentum', das gelebt wird, in engster Beziehung steht, ist seine Religion für die Massen etwas Fremdes, rein Theoretisches. Kellermanns Ethik insbesondere ist nur ein System, gewiß ein interessantes, aber mehr nicht; jüdische Ethik ist aber durch die Vermittlung des Gesetzes im Leben verwirklicht. Typisch ist auch Kellermanns Stellung zum Gesetz, das er als Symbol gelten lassen will, ohne ^zu begreifen, daß gerade in diesem Falle seine regelmäßige Ausübung unbedingt vonnöten

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