Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 14 (1922)
- Issue
- Heft 1-3 (Januar 1922)
- Date
- 1922-01-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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d o o o 11 Dr. Goldmann Leipzig: Über objektiven und subjektiven Liberalismus . stehen, lediglich dieGegenwirkunggegen den orthodoxen Formalismus. Weder greift der Liberalismus die Tatsache der Offenbarung an noch wendet er sich gegen den Charakter als Gesetzesreligion. Nicht geht er an die Grundlage des Glaubens und seine Ausdrucksformen, sondern er beginnt viel tie-- fei* dort wo es. sich um die unleugbaren Schäden des formalistischen Prinzips handelt. Jede Reaktion auf den Formalismus, d i e Offenbarung oder Gesetzlichkeitsprinzipantastete, führte stets aus dem Judentum heraus! - Historisch geht der Kampf zwischen Sadduzäern und Pharisäern auf die Gegensätze zwischen orthodox und liberal zurück, wenn auch diese Orthodoxie der Sadduzäer noch, nicht auf die Hebertreibung des formalistischen Prinzips, sondern auf das starre Festhalten am Thoraworte zurückgeht. Die liberale Bewegung der Pharisäer beweist aber auf's deutlichste, wie der Fortschritt auf dem Wege gesetzlicher Interpretation erfolgte. Als spätere Reaktionen sind auch das paulin i s ch e C h r i si e «tum und das Karäe rtum aufzufassen, die beide an den Heber* treibungen des Gesetzlichkeitsprinzips Anstoß nehmen, beide aber des Hebels wahren Grund, den Formalismus, verkennend aus dem,Iux dentum hinausführen. Das Christentum' wird antinomistisch und leugnet den Wert des Gesetzes überhaupt, der Karäismus stützt sich starr auf das Thorawort und lehnt jede Entwicklung ab. Bei eingehender Betrachtung erweist sich, daß auch Kabbala und Chassidismus im Grunde mißlungene Reäk- -tionen auf die Auswüchse des Gesetzes sind. Sie erblicken die Schuld in seiner rationalen Nüchternheit, und als Heilmittel preist die Kabbala die Flucht in die Gefilde der Mystik, während der Chassidismus an der Freudlosigkeit besonderen Anstoß nimmt und die Erhebung der Seele zur echten Freude empfiehlt. Klarer hat schon Mendelssohn die Dinge erkannt, und sein oft mißverstandenes und ge- _ schmähtes Wort, daß Judentum „ g e o f f e n - barte Gesetzgebung" sei, würde das Wesen der Sache vorzüglich treffen, wenn er das Hauptgewicht auf das erste Wort gelegt und gesagt hätte, daß Judentum die „in Form von Gesetzen wirksam gewordene Offenbarung" sei. Erst Abraham Geigers wissenschaftlichem Erfassen der Probleme verdanken wir die Klarheit, daß in erster Reihe den formalistischen Auswüchsen des Gesehlichkeitsprinzips entgegengetreten werden muß. Erst seit Abraham Geiger gibt es daher einen konkreten Liberalismus, der in jüdischem Boden wurzelt, weil er lediglich die Hemmungen beseitigt, die dem natürlichen Leben der jüdischen Religion bereitet werden. Der objektive Liberalismus, wie er sich auf Grund der historischen Hrkunden des Judentums und seines Lebens darstellt hat drei Grundprinzipien:*) 1. G öttlichkeit der Offenbarung. Die Thora ist Gottes Offenbarung ihrem Geiste, ihren Glaubensforderungen, ihren sittlichen Vorschriften, ihrer Weltanschauung und ihrer Lebensauffassung nach. Ihre Form ist Menschenwerk, aus dem Bedürfnis einer vergangenen Zeit geschaffen, von den irrenden menschlichen Ansichten der Zeit erfüllt und darum ohne Anspruch auf Göttlichkeit und Ewigkeit. Der Glaube, daß Form und Buchstabe der Thora göttlich seien, widerspricht dem Gottesbegriff. 2. Gesetzesreligio n. Dem Judentum ist für seine Verwirklichung im Menschenleben die Form des Gesetzes eigentümlich und notwendig. Der religiöse Jude wird dem Sinne und den Forderungen der Religion durch Befolgung der von ihr vorgeschriebenen Gesetze gerecht. Ddr Charakter der Gesetze wird durch die historische Kontinuität bestimmt. Als Ausdruck für einen Gedanken und eine Lehre kommt die von der Tradition gewählte Form, in Betracht, die natürlich heute, ebenso wie es insbesondere in biblischer und tannäitischer Zeit geschah, dem Zeitempfinden anzupassen ist. Die Zähl der Gesetze Muß mit dem Bedürfnis in Einklang stehen. Keine Vorschrift, die ihre Bedeutung verloren hat, darf nur darum bestehen bleiben, weil sie vorhanden ist, und keine darf dem Wortlaute nach erfüllt werden, während ihr Sinn durch Hmgehungen vernachlässigt oder außer Kraft gesetzt wird. Den Maßstab für den Wert des Gesetzlichkeitsprinzips nimmt das Judentum nur aus sich selber und hält es demgemäß *, Bgl. meinen Aufsatz über .Da8 liberale Judentum' in der Sammelschrist.Das deutsche Judentum, seine Parteien und Organisationen.' Beklag der Neuen jüdischen Monatshefte, Berlin- München. ISIS.