Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 13 (1921)
- Issue
- Heft 10-12 (Oktober 1921)
- Date
- 1921-10-01
- Page
- Seite 71 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Dr. Emil Spiegel-Prag: Vom liberalen Judentum 71 dern um die grundsätzliche Auffassung dieses Gesetzbuches selbst^. nicht um Willkür, sondern um eine Willensrichtung, die uur das. für verbindlich erkennen kann, vom dessen Vernünftigkeit und von dessen Werte sie überzeugt istnicht um Fragen der religiösen Praxis, in denen ein Ausgleich Möglich ist, sondern um Fragen der theoretischen Weltanschauung, in denen es nur ein Entweder- Oder gibt. x Thora min haschomajim! Der Glaubenssatz, daß die in den fünf Büchern Mosis niedergelegten Rechtsvorschriften auf eine übernatürliche göttliche Offenbarung zurückgehen, daß sie darum jeder Prüfung durch die menschliche Vernunft entzogen und demgemäß von allem Wandel unserer sittlichen und religiösen Vorstellungen unberührt zu bleiben haben, dieser Glaubenssatz, beziehungsweise seine Bestreitung, nicht aber die Auflehnung gegen die Fülle und Strenge jener Vorschriften aus Gründen der Beqeumlichkeit, bildet in Wahrheit die Differenz zwischen orthodoxem und liberalem Judentum. Alle Fragen der religiösen Praxis, mögen.sie nun auf Abschaffung oder auf Beibehaltung, auf Wiederbelebung oder Neuschöpfung, abzielen, sind Fragen des lebendigen Gewissens der einzelnen Gemeinden, ja sogar des einzelnen relegiösen Individiums. Jene Frage aber ist nicht Sache eines Einzelnen oder einer Gemeinde, sondern die gemeinsame Angelegenheit aller jener, die in den Gesetzen der Ver-i nunft und des Herzens ihre grundlegende, unverletzliche Verfassung ehren und festhalten. Was der liberale Jude der Gegenwart aus seinem heutigen Denken und. Empfinden heraus als jener Verfassung zuwiderlaufend und darum als unsittlich und mit Religion unverträglich verwirft, das ist immer nur das eine: Ilnwahrhaftigkeit in Lehre und Leben! Und darum sind seine wahren „Richtlinien" schon in jener Stelle des täglichen Morgengebetes enthalten, die da lautet: „Jederzeit sei der Mensch gottesfürchtig in seinem Innern und bekenne die Wahrheit und spreche die Wahrheit in seinem Herzen!" ^Selbstverständlich soll damit die religiöse Wahrhaftigkeit des orthodoxen Juden nicht -angezweifelt werden; aber die Tatsache, daß seine Weltanschauung es ihm ermöglicht, jenen Glaubenssatz von der übernatürlichen Offenbarung mit seinem übrigen Denken in Einklang zu bringen, kann keine Richtlinie für denjenigen sein, dessen Denken jenen Glaubenssatz nicht mehr verträgt. Wenn der Weg» den demgemäß der liberale Jude einschlägt, ja als sittliches Individuum vermöge seiner Weltanschauung einschlagen muß, notwendig dahin führt, so manches fallen zu lassen, was die Orthodoxie als geheiligten religiösen Besitz unverbrüchlich festhält, so geschieht dies nur in Konsequenz seiner grundsätzlichen Stellungnahme zu jenem entscheidenden Glaubenssatz. Darum hat auch das liberale Judentum nichts gemein mit jenem völlig grundsatzlosen Festhalten an einzelnen Gebräuchen unter ebenso grundsatzloser Wegwerfung anderer, wie es gerade die große Masse der indifferenten Iudenheit charakterisiert. Diesem Indifferentismus haben ja gerade jene 63 Reichsdeutschen Rabbiner ihre, auf gewissenhaftester Prüfung beruhenden „Richtlinien" entgegengestellt, nicht, um es sich und anderen bequem zu machen, sondern um sich und Gleichgesinnten jene Verbindung von religiöser Innigkeit und religiöser Wahrhaftigkeit zu ermöglichen, die der Orthodoxie von ihrem Standpunkt aus weit müheloser zu teil wird. Wer in religiöser Lässigkeit statt in-religiöser Gewissenhafttgkeit die Triebkraft des religiösen Liberalismus sucht, der hat sich von vornherein den Weg zu dessen Verständnis verrammelt. Es ist religiöse Gewissenhaftigkeit, die den liberalen Juden die Auseinandersetzung mit der Orthodoxie, obzwar sie vermöge ihres liberalen Prinzipes jede Weltanschauung respektteren, zur leidigen Pflicht, macht; es ist religiöse Gewissenhaftigkeit, die vor einer Bewegung zu warnen zwingt, welche die jüdische Religion, wohkgemerkt nicht die religiöse Richtung, sondern die Religion als solche zu einer Privatsache des einzelnen Juden herabsetzt und die damit» mögen einzelne ihrer Führer utch auch ein Teil ihrer Anhängerschaft noch so sehr von religiösem Geiste erfüllt sein, grundsätzlich der fortschreitenden religiösen Erkaltung Vorschub leistet; es ist aber ebenso religiöse Gewissenhaftigkeit, die in der grundsatzlosen Ausübung einzelner religiöser Gebräuche unter ebenso grundsatzloser Preisgabe anderer und in der religiösen Gleichgiltigkeit, zu der schließlich ein solches Sich-