Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 13 (1921)
- Issue
- Heft 7-9 (Juli 1921)
- Date
- 1921-07-01
- Page
- Seite 59 (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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o o 3)r. Seligmann-Frankf. a. M. : Aufgabe und Stellung des Rabbiners in der Gemeinde ZK der ursprünglichsten Bedeutung des Wortes, die kraft ihres Wissens, kraft ihrer Erwählung, kraft ihres Willens berufen sind, die geistigen und die religiösen Interessen, des Judentums zu vertreten und einen maßgebenden Einfluß auf diese auszüüben. . Und wir sind die Seelsorger der Gemeinde. Nicht daß wir eine Seele von ihrer Sünde befreien könnten; in Israel hat Jeder -selbst für seine Seele zu sorgen. Aber für alle seelischen'Sorgen und Nöte, für alle seelischen Konflikte und Fragen müssen wir da sein mit der ganzen Kraft unserer Persönlichkeit; in der Not der Armut und Verzweiflung bei Trauer und Freude, in Krankheit und Tod, in Familien, in Krankenhäusern, in Irrenhäusern und in Gefängnissen haben wir Se.elsorge zu üben als seelische Rater und Vertrauensmänner unserer Gemeinde. Und wir sind Lehrer unserer Gemeinde, Erzieher und Wecker der Heranwachsenden Generation und tragen die Verantwortung für das kommende Geschlecht; Lehrer, Seelsorger und geistige Führer sind wir auch auf der Kanzel, von der unser Wort mild und tröstend, lehrend und mahnend, anfeuernd und fortreißend zu allem Edlen und Guten ertönen soll. Aber all das sind Selbstverständlichkeiten, über die keine ernstliche Meinungsverschiedenheit besteht weder Intra noch extra muros, weder bei den Rabbinern selbst noch bei der Gemeinde und ihren Vorstehern, noch draußen außerhalb der jüdischen Gemeinschaft. Aber, was keine Selbstverständlichkeit ist, obwohl es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, das ist die Stellung des Rabbiners in der Gemeinde. Nicht die persönliche Stellung. Die geben wir uns selbst. Aber die rechtliche, die gesetzliche, die von Beliebigkeit und Willkür befreite Stellung, die der 'selbstgesetzten neuen Aufgabe entspricht. Um diese Stellung geht heute und seit . langen Jahren der Kampf. Sind wir Geistliche — warum enthält man uns die gesetzliche Stellung vor, die die katholische und evangelische Kirche ihren Geistlichen als eine Selbstverständlichkeit einräumen? Sind wir Seelsorger — warum verbittert man unsere Seele durch die Zurücksetzung, die als Folge der Schmach des Iudengesetzes von.1847 noch auf uns lastet? Sind wir Lehrer und Führer — warum will man unsere Stimme gerade dort nicht hören, wo über die wichtigsten Institutionen der Gemeinde, über Schule und Gotteshaus, über Wohl und Wehe der Gemeinde beraten wird? Warum dürfen die gewählten Anwälte und Kaufleute, Aerzte und Handwerker, nur nicht die berufenen Rabbiner mitraten, deren ausschließliches Denken und Fühlen und Wollen und Tun um Wohl und Wehe der Gemeinde geht?, Wohl ist uns heute — ein sichtbarer Erfolg unseres Kampfes — in einem Teil der Gemeinden die persönliche Teilnahme an allen Beratungen des Vorstands über Kultus- und Schulangelegenheiten eingeräumt; aber ob wir wirklich zu allen Sitzungen zugezogen werden, in denen Kultus- und Unterrichtsfragen besprochen werden, hängt wieder von der Will-' kür des Vorstands ab. Und noch" immer ist uns seltsamerweise noch nicht zugesagt die Teilnahme an den Beratungen der Repräsentantenversammlungen, die doch nicht als minder wichtig eingeschätzt werden sollten^ Noch nicht ist uns die Selbstverständlichkeit zugestanden, zu allen Sitzungen des Gemeindevorstands und der Repräsentanten eingeladen zu werden, damit wir von allen Vorgängen in der Gemeinde Bescheid wissen. Unsere Forderung, von der wir nicht abgehen werden, bis unser Recht erkämpft ist, muß daruÄ lauten: „Der Rabbiner muß als mitberatendes Mitglied zu allen Sitzungen der beiden Gemeindebehörden zugezogen werden." Mit welch nichtigen Vorwänden wird die Verweigerung dieses Rechtes von den heutigen Gemeindevorstehern bemäntelt! , Wenn man so — im Kampfe stehend — die Stimmen hört, die von der Ehre und Würde des Rabbinerstandes reden, welcher fern gehalten werden müsse den Kämpfen der Gemeindestube, dann lag mir oft — mit einem bitteren Beigeschmack — das Wort des Rudenz aus Wilhelm Teil auf den Lippen: Ehr, die ihm gebührt, geb' ich ihm gern, ■ das Recht, das er sich nimmt, verweigr' ich ihm." . Und wenn man uns auf unsere Persönlichkeit verweist und meint, der Rabbiner müsse sich selbst seine Stellung schaffen — nun gut, das Wort nehmen wir auf: Wir wollen uns