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Liberales Judentum · 1921-07-01 · Heft 7-9 (Juli 1921) · p. Seite 58

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Journal
Liberales Judentum
Volume
13 (1921)
Issue
Heft 7-9 (Juli 1921)
Date
1921-07-01
Page
Seite 58 (sequence 18)
Language
German
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58 Dr. Seligmann-Franks. a. M.: Aufgabe und Stellung des Rabbiners in der Gemeinde ££ das famose Gompertz'sche Gutachten von 1820 erschien, in welchem die Rabbiner als „Kauscherwächter" bezeichnet werden und die sich noch in den 1843 abgegebenen „kurzen Antworten aus Kultusfragen" von Zunz Widerspiegelt. „Der Rabbiner", so schreibt Zunz, „braucht als solcher gar nicht da zu sein, vornehmlich wenn ihm, wie jetzt fast überall, die richterliche Gewalt entzogen ist, denn alle bezüglichen jüdisch-gesetzlichen Bestimmungen gelten nur dem Gerichts- Oberhaupt." Aber schon hatte sich, zunächst in den süddeutschen Staaten, ein gewaltiger Umschwung ungebahnt. In die mittelalterliche Beschaulichkeit der großen Fürther Ieschiwa schlug im Jahr 1826 eine. Bombe ein, welche die — mehrere Hundert zählenden — Ieschiwa» Bachurim in alle Winde auseinandersprengte; die bayerische Regierung erließ eine Verordnung, wonach die studierenden Talmudjünger auch profane Wissensfächer lernen müßten. Für die Anstellung der Rabbiner wurde Gymnasial- und Universitätsbildung gefordert. Ein nicht geringer Teil dieser Fürther Talmudjünger und in den nächsten Jahren ihnen folgend die Jünger der Ieschiwoth in Frankfurt a. 'M. und anderen Gemeinden besuchte Gymnasien und Universität. Aus ihnen ging der neue Raböinerstand in Deutschland hervor, eine Generation jüdischer Theologen, deren erste und vornehmlichste Aufgabe war, für den neuen Rabbinerstand neue Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen, die denn auch in den RabbMerseminarien und Lehranstalten für Wissenschaft des Judentums zur allmählichen Verwirklichung kamen. Mit der neuen wissenschaftlichen Ausbildung und der in den süddeutschen und einigen norddeutschen Staaten sich vollziehenden annähernden staatsrechtlichen und sozialen Gleichstellung der Rabbiner mit den Geistlichen der christlichen Bekenntnisse erwuchs die neue Aufgabe und neue Stellung der Rab-, biner in den Gemeinden. In Baden, Bayern, Württemberg, im alten Kurhessen, in Hannover, Mecklenburg usw. wurden die Rabbiner — teils de facto teils de jure — in derselben Weise als staatliche Beamte angesehen wie die christlichen Geistlichen, Nicht so in Preußen, wo der Staat seit der Reaktion nach den Freiheitskriegen mit der Iudenheit freilich schlecht und recht auszukommen suchte, das Judentum aber .prinzipiell und offiziell ignorierte und darum im Gesetz von 1847 vom Rabbiner und Rabbinertum keine Notiz nahm und in der autonomen Gemeinde den Vorstand und die Repräsentanten zu allein bestimmenden Faktoren des jüdischen Lebens machte; auch in solchen Angelegenheiten, in denen dem theologisch und pädagogisch gebildeten Fachmann allein die Entscheidung zustand. So wurden in Preußen die Rabbiner in eine geradezu entwürdigende Läge hinabge» drückt. Unsicher in ihrer Anstellung, rechtlos ' nach dem Gesetz, abhängig von der hemmungslosen Macht des Vorstandes, gesetzlich zur Einflußlosigkeit selbst in religiösen Fragen verurteilt, waren sie allein auf ihre Persönlichkeit gestellt. Und daß bei einem solchen Zustand der Dinge die Persönlichkeiten zerbrechen, ist eine Erfahrung,- die wir im Deutschland der Bismarck'schen Aera gemacht haben. EK ist geradezu ein Wunder zu nennen und zeugt von der sittlichen und idealen Höhe des neuen Rabbinerstandes, wie bei diesem Zustand der Dinge sich die Rabbiner dennoch die Stellung' erkämpft haben, die sie allmählich einnahmen. Unser Rabbinerverband in Deutschland ist die Stätte, wo von Anfang an um die Festlegung unserer Aufgaben und um unsere Stellung gerungen wird. Um die Aufgabe zunächst, d. h. um die Forderungen, die wir an uns selbst, an unseren Stand, an unsere Vorbildung, an unsere Wirkungskraft zu stellen haben. Diese Aufgabe ist heute keine strittige mehr. Strittig sind höchstens die termini technici, die, weil von den religiösen Vertretern anderer Konfession entlehnt, auf jüdische Verhältnisse angewandt nur annähernd richtig sind. Die Rabbiner sind Geistliche und Seelsorger und doch auch wieder nicht Geistliche und Seelsorger. „Wissen Sie" — so meinte Rabbiner Joel in Breslau in seiner Bekämpfung der Lasker'schen Resolution 18.75, — „wissen Sie, womit, die Herren, welche behaupten, der Rabbiner sei kein „Geistlicher", das Wort verwechseln? Mit dem Worte „Priester." Der Rabbiner ist nicht Priester, aber -„Geistlicher." Ich brauche Ihnen den Unterschied nicht klar zu machen." Es ist wahr, wir sind keine Priester, welche Weihen empfangen haben, wir sind aber Geistliche in

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