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Liberales Judentum · 1921-04-01 · Heft 4-6 (April 1921) · p. Seite 39

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Journal
Liberales Judentum
Volume
13 (1921)
Issue
Heft 4-6 (April 1921)
Date
1921-04-01
Page
Seite 39 (sequence 23)
Language
German
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Mitgliederversammlung d. V. d. l. R. D.: Referat Kahlberg 39 nicht gemacht werden dürfte. Der zionistische Entwurf, der ja aus dem sehr anerkennenswerten Grunde, die Einheit der deutschen Juden nicht 311 gefährden, zurückgezogen ist, hatte die Rabbiner den übrigen Gemeindemitgliedern wenigstens gleichgestellt und ihnen das aktive und passive Wahlrecht in den Einzelgemeinden dadurch verschafft. Die Zionisten wollten auch die Autonomie der Gemeinde nur in religiösen oder kurz gesagt in Gewissensfragen erhalten wissen-, dagegen in Verwältungsdingen und sozialen Fragen aber doch einen Einfluß ausüben. Der Lehrerverband hat namentlich das letztere mit bewegten Worten dringend gefordert, aber alles wurde abgelehnt. Was die Wahlen zum großen Rat anlangt, so ist jetzt die ganz geringe Möglichkeit vorhanden, daß höchstens e i n liberaler Rabbiner, ihm angehört. Allerdings werden die Ausschüsse für Kultus und Unterricht Rabbiner aller Richtungen in etwas größerer Zahl haben, aber wie wertlos die bloße Mitarbeit des Rabbiners in Ausschüssen ist, sehen wir aus den Beispielen der Einzelgemeinden. Das Plenum kann jeden Antrag ablehnen ohne den einzigen sachkundigen Vertreter zu hören, ohne daß er überhaupt dabei anwesend ist. Was wir zu tun haben, um die Unannehmlichkeiten dieses Entwurfs für unseren Stand und insbesondere für die liberalen Kollegen abzuschwächen, kann nur im Rahmen , der Wahlen zur Versammlung geschehen. Es würde da meiner Ansicht nach einen nur geringen Erfolg haben, wollten wir uns auf die Liberalen verlassen und lettoci versuchen an aussichtsreicher Stelle auf die liberalen Listen gesetzt zu werden. Jedenfalls müssen wir aber diesen Versuch machen. Ich schlage vor in einer Resolution an die libe-. rale Vereinigung eine entsprechende Forderung aufzustellen. Üeber die Zahl der zu' wählenden Rabbiner als Abgeordnete könnten wir uns hier einig werden. Sie hängt ja von der Größe des Wahlverbandes ab. Würde diese Resolution nicht weitestes Entgegenkommen bei den Liberalen finden, so müßten wir uns ohne jegliches Bedenken trotz unseres liberalen also fast durchweg abweichenden Standpunktes mit den Zionisten evtl, mit den Orthodoxen verbinden. Eine eigene Liste der Liberalen oder aller Rabbiner überhaupt aufzustellen hat m. E. gar keine. Aussicht auf Erfolg, denn durch die Gemeindewahlen ist jeder Wähler jüdisch soweit organisiert, daß er liberal, zionistisch oder orthodox wählt. Wir können ferner, da ja nun einmal die Autonomie der Einzelgemeinden besteht, in der Einzelgemeinde für die Verwirklichung unserer Ziele arbeiten. Was - da bisher gefehlt hat. war die Einigkeit. Iln- _ sere Stellung zum Veto-Recht des Rabbiners ist dabei ganz unbedeutend. Dieses Recht sollte aus der Debatte überhaupt ganz verschwinden. .Praktisch liegt es ja wohl in den meisten Gemeinden so, daß der orthodoxe Kollege, es nie aufgeben, der liberale es nie anwenden wird. Aber gerade für religiöse Aenderungen ist die Mitarbeit des Rabbiners dringend erforderlich. Auch hier genügt seine' Mitarbeit in den Kommissionen nichts er muß Gelegenheit haben, seine Ansicht auch im Plenum zu vertreten. Wenn wir Rabbiner alle uns einig sind über das was wir erstreben, so wird sich diesem Einfluß die Einzelgemeinde, keineswegs aber die liberale Vereinigung auf die Dauer entziehen können. Aber wir müssen die Politik des Möglichen treiben. Es genügt, das weiß ich aus persönlicher Erfahrung, vollkommen, wenn der Rabbiner mit beratender Stimme allen Sitzungen der Gemeinde-Körperschaften beiwohnt, also beratendes Mitglied des Vorstandes ist, denn das Gremium des Vorstandes ist so klein, daß hier Abstimmungen, außer in ganz großen Gemeinden, überhaupt kaum Vorkommen. 2n 10 Jahren, in denen ich in Halle bin und gelegentlich zu Vorstandssitzungen zugezogen wurde, ist nie, in den zwei . Jahren, da ich als beratendes Mitglied dem Vorstand angehöre, ist nur bei Wahlen abgestimmt worden. In den Repräsentanten-Sitzungen aber hat ja auch kein Vorstandsmitglied mehr als beratende Stimme. Auch die Frage, ob der Rabbiner Vorsitzender bestimmter Kommissionen sein müsse, halte ich für nicht sehr -wesentlich, denn gerade der Vorsitzende soll sich von der Debatte möglichst fernhalten, während doch in Kultus- und Schulfragen der Rabbiner nicht umhin kann, sehr häufig Stellung zu nehmen. Ich schlage deshalb zweitens vor, daß wir mit eingehender Begründung die liberale "Vereinigung ersuchen, dafür einzutreten, daß der Rabbiner als beratendes Mit-l glied in den Vorstand aufzunehmen ist. Das hat nun endlich den.Vorteil, daß . das Iudengesetz von 47, das allerdings auf-

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