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Liberales Judentum · 1920-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1920) · p. Seite 38

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Journal
Liberales Judentum
Volume
12 (1920)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1920)
Date
1920-05-01
Page
Seite 38 (sequence 6)
Language
German
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38 Joseph Kauffmann: Forderungen der Gegenwart schreibt, das Gefallene und Zerrissene den. Kunden vorzuwerfen, erlaubt das jüngere Deuteronomium ({%, 2\) das Gefallene den im Lande wohnenden Volksfremden oder den Ausländern zu verkaufen, dehnt aber das Eßverbot auf alle Israeliten aus, während III. Titos. 22, 8 und Ezechiel es wieder auf die Priester beschränken. Vermutlich ist im Exil, in der persischen Umgebung, aus der so Manches in das. Judentum eingedrungen ist, was dem alten Israel fremd war, die Hauptquelle der Speisegesetze zu suchen. In der Religion Zoroafters war die Lehre von rein und unrein auf das Höchste ausgebildet. Der zahlreiche Priesterstand lebte hauptsächlich von den Bußen der Personen, die sich in irgend einer weise verunreinigt hatten. Die Lehre von rein und unrein entsprang der Zweiteilung der Gottheit in Ormuzd, den Gott des Lichtes Und des Guten, und Ahriman, den Gott der Finsternis^ und des Bösen. Unter diese 2 Gottheiten war die ganze Schöpfung verteilt; dem Ormuzd gehörten die reinen, dem Ahriman die unreinen Tiere. -Daß diese persischen Ideen in die Geister der Exulanten Eingang fanden, beweist der scharfe Protest, den Iesaia^) dagegen erhebt: „Auf daß alle erkennen, vom Aufgang der Sonne bis zu ihrem Niedergang, daß nichts ist, außer mir; ich bin der Herr und keiner sonst. Ich bin es, der das Licht bildet und Finsternis schafft, der Frieden bringt und Unheil hervorrust, ich, der Herr, tue dies alles." Der einig einzige Gott, der das Weltall und in ihnt die ^Erde erschaffen, der ^Gott des Lichtes wie der Finsternis, des Guten wie des Bösen, kann keinen Unterschied zwischen reinen und unreinen Tieren machen, kann nicht einen Teil seiner Geschöpfe als Ekel bezeichnen! Nur aus dem Dualismus, aus der Lehre der Zendavesta, tonnte eine solche Ansicht entsvrütgen, wenn sie nicht auf ursemitischer, also vormc falscher und heidnischer Sitte berühr, was die Erforscher des alten Arabiens heute anzunehmen geneigt sind. Die Verbote des Genusses des Blutes, des Gefallenen und Zerrissenen beruhen zweifellos auf uralter Volkssitte. Wohl sind die Begriffe „rein und nicht rein"-auch im alten Israel bekannt gewesen. jedoch in anderer Bedeutung. Zur Darbringung als Opfer waren imr Binder, Ziegen und Schafe als geeignet' erachtet, nur diese (in einigen Fällen, auch Tauben) galten als rein, d. h. opferwürdig. Das Opfer bedeutete eine Gabe an Gott aus dem Besitze des Menschen, das Tieropfer mußte daher <urch aus Haustteren bestehen. In dem Sündflutberich't wird einmal erzählt, daß Noah auf Befehl Gottes von allen Lebewesen je ein Männliches und weibliches mit in die Arche nehmen solle»-), der weitere Bericht bringt den Befehl»»), von reinem Vieh und von allem Geflügel je 7, von „nicht reinem" Vieh aber nur je 2 mitzunehmen, von unrein" (tome) ist aber nicht die Rede. Von allen diesen opferwürdigen reinen Tieren brachte Noah nach der Flut Opfer dar. An diese Opferung knüpft sich dann die Be- - stimmung, daß alle Lebewesen zum Genüsse geeignet seien, nur der Blutgenuß wird streng untersagt. Diese Anknüpfung gilt aber als xriesterlicher Zusatz. Das Blut gebührte Gott als Opfer, das Blut, als Träger des Lebens, wurde dem Lebensspender als Sühne für das vernichtete Tierleben gewidmet. Darauf bezieht sich die oben erwähnte Ausnahmestelle I. Sam. (H, 32—35. Saul ist erschreckt, daß das Volk das geschlachtete Vieh verzehrt, ohne das Blut Gott zu weihen, er sieht darin eine Versündigung gegen Gott. Auch das Deuterononium schärft das verbot, Blut zu genießen, an mehreren Stellen auf das Eindringlichste ein. wenn auch die Opfer aufgehört haben, wenn auch in diesen veraltete Einrichtungen zu seihen sind, die wir vielleicht sogar zur Zeit der Einführung als eine Konzession an heidnische Gewohnheiten betrachten können, die Scheu vor dem Blutgenuß ist geblieben. Selbst Paulus, der das mosaische Gesetz für unverbindlich erklärte, hielt das verbot des Blutgenusses und des Zerrissenen aufrecht»^), und mehr als ein Jahrtausend hielt die Kirche an dieser Satzung fest, weil Blutgenuß eine heidnische Sitte sei. Als die Kirche Ln Europa kein Heidentum mehr zu bekämpfen hatte, war für sie die Bedingung für das Verbot nicht mehr gegeben. ”) 1. M. 6, 19—20. M) 1. M. 7, 1—8. **) Apostelgeschichte 15, '20 und 29; ”) Jef. 45, 6-7.

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