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Liberales Judentum · 1920-05-01 · Heft 5-6 (Mai 1920) · p. Seite 37

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Journal
Liberales Judentum
Volume
12 (1920)
Issue
Heft 5-6 (Mai 1920)
Date
1920-05-01
Page
Seite 37 (sequence 5)
Language
German
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Joseph Kaussmann: Forderungen der Gegenwart 37 kerschaften, die aber zur Zeit Nehemias nicht mehr bestanden und") mit Moabitern und Amonitern bis ins zehnte, mit Egyptern bis ins dritte Geschlecht). 2. An Sabbat und Feiertagen nichts von nichtisraelitischen Marktbeziehern zu kaufen.") A. Im siebenten Jahre das Feld und jegliches Darlehen xreiszugeben.") Ein drittel Sekel jährlich zum Dienste des Gotteshauses zu steuern.") 5. Gins Holzspendo für den Altar zu leisten?») 6. Die Erstlinge des Bodens und der - Vaumfrucht in den Tempel zu bringen.^) 7. Die erstgeborenen Söhne und die Erstgeburten des Viehs den Priestern zu bringen?* 2) 8. Das Erste der Backttöge, die Heben" von aller Baurnfrucht, von Most und Gel den Priestern zu bringen?") - 9- Den 'Zehnten des'Bodenertrages den Leviten zu geben?*) ^0. Den Zehnten des Zehnten sollen die Leviten den Priestern abgeben.-H TÄe Abweichungen eines Teiles dieser Be- Mmmungen von den Satzungen der Thora find augenfällig. Besonders auffallend' ist aber die Einleitung zu diesen \0 Beschlüssen?«) .. ' „Sie bekräftigen mit ihren Brüdern und den vornehmen und treten in Eid und Schwur: zu wandeln nach der Lehre Gottes, die gegeben wurde durch Moses, den Unecht Gottes, zu halten und zu üben alle die Gebote des Herrn, unseres Gottes, feine Rechte und Satzungen.". Wenn die sämtlichere Gebote der Thora eidlich übernommen werden, brauchen nicht \0 Pflichten, die noch dazu zum Teil nicht in der Thora enthalten sind, besonders hervorge¬ ") 5. 5)1. 23,4. w) Vergl. I s. 58. 13 und Jer m 17, 21. 2. Al. 23, 10 ff, 3. Al 25, 2 ff, 5. M. 15, 1 ff. ") und 20) ohne Unterlage in der Thora. 21) 2. M. 3», 26 28) 2. M. 13, 2; 34, 19;.4. M. 18, 15; 5. M. 15, 19. **)' 5. M. 18, 4. - 84) 8. M. 27,30. 4. M. 18. 24, dagegen 5. M. 14, 22; 14, 2-; 26. 12. a6) 4. M 18. 26—28. 26j Netzern. 10/30. - hoben zu werden. Kochst wahrfchemlich ist diese Einleitung ein späterer Zusatz. Diese \0 Bestimmungen sind aus der Zeit für die Zeit erstanden. Nehernia und Esra lag an einer strengen Absonderung des jüdischen Volkes von den umwohnenden Nationen2^), an der Wiederaufrichtung des Tempeldienstes und an Sicherung der Encksmmensverhältnifse der Priester und Leviten. wenn damals die Thora in ihrer jetzigen Gestalt schon vorhanden gewesen wäre, würden die Gesetze des 81. Buches Moses eine erheblichere Rolle gespielt haben. Daß Be- 'Mnmungen dieses Buches schon damals bekannt waren, geht aus der Feier des Hüttenfestes hervor?^) <lber die in diesem Buche einen so großen Raum einnehmenden Reinheiis- und Speife-- gesetze werden weder anläßlich der versannn-- lung noch sonst in den Büchern Esra und Nehemia erwähnt. Irn Gegensatz zu Daniel spricht Nehemia auch nicht über seine Ernährungsweise am persischen Rönigshofe. Das völlige Schweigen über Speisegesetze in denjenigen Teilen der Bibel, die aus den Zeiten vor und während des Exils stammen, dagegen die häufige Erwähnung solcher Vorschriften in späteren Werken, zwingen zu der Vermutung, daß die Speisegesetze erst in. nachexilischer Zeit entstanden sein können und erst in dieser in den Pentateuch e'mgearbeitet worden sind. Die — vielleicht erst später eingefügte — ästethische Vorschrift des BunÄesbuches^): „heilige Männer sollt ihr mir sein und heisch eines auf dem Felde zerrissenen rareres sollt ihr nicht essen, dem Hunde sollt ihr es vorwerfen", und die. ethische Satzung desselben. Bundesbuches wie auch des Zweitafelgesetzes^): „Roche nicht das Böcklein in der Milch seiner Mutter", dienten dem Riesenbau der Speisevorschriften als Unterlage; auf sie hat sich erst Jahrhunderte später eine Anschauung, aufgebaut, die aller Wahrscheinlichkeit nach von außen in Israel hineingstragen ist. Diese Entwicklung zeigt sich schon im Pentateuch; während das Bundesbuch vov- 27l Esra. 9, 1; 10, 11. 28i Nskem. 8. 14; 8. M. 33,36. "j 2. M. '2, 30. *°, 2. M 23, 19; 84, 26.

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