Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 12 (1920)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1920)
- Date
- 1920-03-01
- Page
- Seite 29 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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4 O « 29 E. : Der jüdische Friedhof — Hannig: Der jüdische Friedhof tum und andere minder wertvolle Eigenschaften vorzuwerfen. LevinLsirsch, Hamburg. * * * III. Zu demselben Thema erhalten wir von geschätzter Seite noch folgende Ausführungen: Das wirklich Interessante an dem betr. Artikel ist die Tatsache seines Erscheinens und die sich an denselben knüpfende Diskussion. Der Satz: „Vor Gott sind alle Menschen gleich" ist ein Postulat, aber keine Tatsache und besagt, daß alle Menschen gleich sein sollen entgegen der Ungleichheit derselben in der Natur der Wirklichkeit. Die Natur (oder wie der religiöse Mensch dafür sagen muß: „Gott") hat in ihren unzähligen Schöpfungen niemals eine absolute Gleichheit - geschaffen. Es gibt nicht zwei gleiche Menschen; einer ist' stärker, schöner, gesünder als der Andere. Gleichheit ist Theorie. Selbst, wenn man durch irgend eine Form des Kommunismus eine Gleichheit herbeiführen könnte, so könnte diese Gleichheit nur den Kommunismus eines Moments bedeuten, da sofort die Verschiedenheit der persönlichen, der dem Menschen durch die Natur verliehenen Körper- und Geistes-Ausstattung das Gegenteil von Momentskommunismus herbeiführsn würde. Und diesen Kommunismus will man selbst «uf die Ruhe des Friedhofs übertragen! Soll denn jede individuelle Betätigung selbst in der natürlichen und durch die jüdische Religion gebotenen(Ehre Vater und Mutter :c.) sAetät verschwinden zu Gunsten einer utopischen, durch das Wesen der Natur zur Unmöglichkeit gestempelten kommunistischen Idee? Ein Schlagwort, wie Klassenfriedhof, kann zwar eine solche Diskussion herbeiführen in der Zeit, in der wir leben, aber selbst, wenn man der demselben zu Grunde liegenden Idee folgen wollte, wird es niemals eine absolute Gleichheit geben können, weil die Natur selber sich dagegen auflehnt. * * * IV. s gibt kaum etwas poesievolleres als jüdische Friedhöfe vergangener Zeiten. Sie zu durchwandern, ist nicht nur für den Künstler, sondern für jeden feinfühligen Menschen ein Genuß. In rhythmischer Folge reihen sich die enggestellten Grabzeichen aneinander, die alle zwei ganz bestimmten Formenkreisen, der jüdischen Gesetzestafel und der griechischen Stele, ihren Ursprung verdanken. Ein besonderer Schmuck ist stets die schön verteilte Schrift. Auf den heutigen jüdischen Friedhöfen ist diese Poesie leider verschwunden. Man kann deshalb dem Einsender des Aufsatzes „Der jüdische Klassenfriedhof" in der letzten November-Dezember-Nummer nur Recht geben, wenn er diesen Umstand bitter beklagt. Statt der alten schönen handwerklichen Arbeit ist häßliche, aufdringliche Fabrikware getreten. An den Uauptwegen und an der Umgren-' zungsmauer machen sich Denkmäler breit, die in der Regel nichts als Steinkolosse sind ohne jeglichen künstlerischen Wert. Der Unterschied zwischen reich und arm tritt, wie richtig bemerkt wird, in ganz unzeitgemäßer Weise mit schneidender Schärfe hervor. Für trennenden Gehölzschmuck ist wenig Raum vorhanden und gerade dieser Mangel an verdeckendem Grün läßt den Uebelftand noch auffälliger erscheinen. Trotz dieser offensichtlichen Mängel kann ich aber meiner völlig gleichen Behandlung aller Grabstätten, wie sie in demselben Aufsatz gefordert wird, nicht beistimmen. Eine solche völlig gleichmäßige Behandlung würde keineswegs der Feinfühligkeit unserer Zeit entsprechen. Es wird eine viel idealere Losung sein, wenn man vor allem das Geizen mit dem Grund und Boden aufgibt und mehr Raum für Gehölz bereitstellt, das die Gräberfelder umrahmt. Die ungewöhnlich enge Belegung aller jüdischen Friedhöfe ist noch eine Gewohnheit aus jenen Zeiten, da die Juden Drangsalen aller Art ausgesetzt waren und man ihnen den Boden für die Bestattung ihrer Toten in einer Weise streitig nrachte, die kein Ruhmesblatt unserer Kulturgeschichte bildet. Leute bestehen diese Bedenken nicht mehr und den jüdischen Gemeinden steht es ebenso wie allen anderen Gemeinden frei, so viel Land für Friedhofszwecke zu erwerben, als ihnen nötig erscheint.- Die