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Liberales Judentum · 1919-11-01 · Heft 11-12 (November 1919) · p. Seite 93

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Journal
Liberales Judentum
Volume
11 (1919)
Issue
Heft 11-12 (November 1919)
Date
1919-11-01
Page
Seite 93 (sequence 13)
Language
German
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H Rundschau. Dr. Rudolf Geiger: Auf dem Wege zu einer neuen Gemeindeverfassung 93 gestellte Entwurf allen unseren Wünschen entbreche; im Gegenteil: wir haben in einer großen. Reihe wesentlicher Punkte Konzessionen gemacht. Es stehen in dem neuen Lntwurf Dinge, die wir lieber vermissen würden. Es fehlen in ihm Bestimmungen, deren wir fcmm glauben entraten zu dürfen. 2lber auf der anderen Seite muß anerkannt werden, daß dieselbe weise Selbstbeschränkung auch auf orthodoxer. Seite geübt worden ist und daß, wenn in einer großen Gemeinde Zwei Richtungen gleichberechtigt nebeneinander bestehen wollen, es eben ohne Kompromisse nicht abgeht und daß jeder der beiden Teile schließlich so viel nachgeben muß, als er selbst äußerstenfalls schließlich entbehren kann und der andere Teil als Lebensnotwendigkeit «braucht. Die Delegierten des Freisinnigen Vereins haben über ihre Tätigkeit während der Dauer der Beratungen mehrfach ihrem Verein berichtet. Sie haben für ihre Arbeit zwar ivnner Dank und Anerkennmrg, aber durchaus 'nicht.immer die Zufriedeinheit ihrer vereiusgenoffen gefunden. In sehr erregten Debatten hat man den Delegierten den Vorwurf gemacht, daß sie die liberalen Interessen nicht in -genügender weise vertreten, und in manchen Punkten zu viel nachgegeben ' hätten. Man hat in Resolutionen ihnen - Weisungen mit auf den weg gegeben, die von ihnen dann auch in der Kommission, allerdings nur zum Teil mit Erfolg, vertreten worden sind. Schließlich sind auch diese Ge- - gensätze ausgeglichen worden. Die liberalen Mitglieder der Kommission haben sich auch durch derartige scheinbare Mißerfolge in ihrer Tätigkeit nicht beirren lassen, sofern haben in dem Bestreben, für die Allgemeinheit etwas Ersprießliches zu leisten, das ihnen übertragene Amt bis zu Ende nach besten Kräften fortgeführt. Sie haben sich hierbei auch gesagt, daß es voraussichtlich den Delegierten des konservativen Teils der Gemeinde iw ihrem Kreise nicht besser gegangen sein werde, daß'auch sie auf Anfeindungen gestoßen sind und daß man selbstverständlich auch dort nicht mit allem zufrieden sein werde, was der neue Entwurf bringt. — Es sollten indem vorstehenden nur einige Punkte angedeutet werden, auf die sich die Hauptarbeit, oder wenn man so sagen kann, der Hauptkampf.erstickte. Ich habe davon. Abstand genommen, mich näher auf Einzelheiten einzulassen es ist auch hier nicht die Stelle und vor Men Dingen auch nicht der richtige AugenbüE, die Einzelheiten des Entwurfs k r i t i s ch Zr beleuchten und zu. den großen Fragen, die darin zu losen versucht sind, parteipolitisch Stellung zu nehmen. Es kann dies . einmal deshalb nicht geschehen, weil die Arbeit der Kommission in mehr oder weniger großen! Maße noch eine vertrauliche ist 'und erst demnächst der Meffentlichkeit zur Kritik übwgeben werden soll. Es erscheint aber auch nicht zweckmäßig, einzelne Fragen herauszugreMn und diese einzeln zu kritisieren, weil Dies naturgemäß eine allgemeine Erörterung und Polemik in der Öffentlichkeit und der Presse nach sich ziehen würde, die dem Gelingen des noch nicht vollkommen abgeschlossenen Werkes zweifellos schädlich sein mußte. . Der Zweck diessir Zeilen ist nur der, die Aufmerksamkeit einer größeren Geffentlichkeit auf die Vorgänge hinzulenken, die das große Werk einer neuen Frankfurter Gemeind everfaffung vorbereiten -u-Ä» die damit einen Markstein m drr Entwicklung der Frankfurter israeüHchen Gemeinde darstcllen sollen. Es fMe gezeigt werden, mit welcher Kraft .und mit welch tiefem Ernste gearbeitet worden ist und wie sehr alle Beteiligten sich der Wkchtigkeit der Sache bewußt .waren. Für die Kritik wird Raum sein, sobald die ArbÄt der Kommission diesen engeren Meis verlassen haben und der .OeffentlickKüt zugänglich genracht werden wird. In welcher Farm die Angelegenheit zu Ende geführt ,werdov wird, steht noch dahin, vor allem werden die zur Einführung des Entwurfes als neue Verfassung zuständigen Organe sich mit dem Entwurf zu brfchäftigen haben. Vier bleibt die Frage offsr> ob — namentlich nach der Regelung, die bk Stellung der Religionsgesellschaften in der muen Reichsverfassung gefunden haben — nicht die _ Gemeinde in der Lage ist, Lutonom durch ihre jetzigen -Organe die Verfassung selbst ohne Befragung der staatlichen Behörden einzuftihren. Selbst warn diese Frage aber zu

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