Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 11 (1919)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1919)
- Date
- 1919-11-01
- Page
- Seite 92 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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3 Rundschau. Dr. Rudolf Geiger: Aus dem Wege zu einer neuen Gemeindeverfassung Monistische Vereinigung, die „weibliche Für-?rge" und die „Frauenvereinigung der Frankart-Loge" je einen Delegierten zu ernennen -nd endlich.sollten der Kommission die dienstiltesten Rabbiner der beiden Richtungen angeboren, sodaß die Kommission sich im Ganzen ms 13 Mitgliedern, darunter zwei Frauen, usamntensetzt. Diese Rommission hat sofort hre Arbeiten ausgenommen und zum ersten Male am 20. Januar $19 getagt. Den Beratungen wurde der alte, obenerwähnte, von den beiden 'Gemeindevereinen und den Gemeindebehörden im Jahre $$A3 festgestellte Entwurf zu Grunde gelegt. Die Kommission hat in 22 Sitzungen sich eingehendst. mit -der Angelegenheit beschäftigt und einen neuen Entwurf in zwei, teilweise sogar drei, gründlichen Lesungen ausgearbeitet und festgestellt. Wenn von der Arbeit der früheren, in den 'Jahren vor dem Kriege tätig gewesenen, von den beiden Genreindevereinen zusammengesetzten Kommission gesagt werden konnte, daß sie in selbstloser und ernster Arbeit sich bemüht hat. Ersprießliches zu leisten, ohne beiihren Arbeiten parteünteressen in den Vordergrund treten zu lassen, so gilt dies in ganz besonderem Maße auch von der jetzt tätigen Kommission.' Die Arbeit war schwer und anstrengend, verantwortungsvoll und zeitraubend; nichts deftoweniger haben die sämtlichen Mitglieder der Kommission mit außerordentlichem Fleiß und selbstloser Eingebung sich dem ihnen gewordenen Amt unterzogen und es hat jeder zu seinem Teil versucht, an dem großen Werke nach Kräften mitzüarbeiten und es durch Vorschläge, Anträge, Anregungen und Ideen aller Art zu fördern. Auch hier kann ohne Uebcrtreibung gesagt werden, daß die Mitglieder der Kommission sich einer lobenswerten Objektivität befleißigt haben. Die Debatten verliefen, auch wenn es sich um prinzipielle Fragen handelte und wenn die Ansichten scharf aufeinanderplatzten, doch immer ernst und streng sachlich, und wie wenig etwa parteipolitische Rücksichten maßgebend waren, beweist am Besten der Umstand, daß in den allermeisten Fragen nicht nach Parteien gestimmt wurde, sondern daß sowohl Mehrheit wie Mindereit sich jeweils sowohl aus konservativen wie aus liberalen Mitgliedern zusammensetzten. Nur ganz wenige Fragen waren es, bei denen naturgemäß die persönliche religionspolitische Stellung der einzelnen Mitglieder bei der Abstimmung von Bedeutung war. Dies gilt insbesondere von der bereits oben erwähnten Frage der Stellung des konservativen Gemcinderabbiners und der Ritualkomnüssion. Auch hier war aber, und dies muß mit besonderer Genugtuung konstatiert werden, die Debatte und der Kampf frei von jeder persönlichen Schärfe und frei von jeden: religiösen oder parteipolitischen Fanatismus. In verständiger Abwägung 'der beiderseitigen Interessen herrschte bei allen Kommissionsrmtgliedern das ernste Bestreben, unter allen Um- ' ständen einen Weg zu finden, der eine Einigung auf irgend einer, für beide Teile annehmbaren Basis ermögliche und der hierdurch die Gewähr d-^ür biete, daß durch die getroffene Regel: :ig keiner der Parteien Unrecht geschehen und. daß insbesondere kein Gemeindemitglied in seinen religiösen Anschauungen irgendwie beeinträchtigt werde. Nach vielen mühseligen Versuchen ist eine solche Einigung gelungen. Die Zahl der Anträge, die hierzu gestellt wurden, ist kaum zu zählen. Sie wurden zunächst alle abgelehnt' eine besondere Unterkommissien wurde gebildet, die die Richtlinien für eine Einigung suchen sollten. Auch diese tagte zunächst vergeblich und fand keine Lösung. Nach vielen Mühen wurde aber schließlich in einer Vollsitzung der genannter: Kommission die Grundlage für die Verständigung gefunden-und nachdem noch in verschiedenen Sitzungen eine große Anzahl von Abänderungsanträgen teils abaelehnt, teils angenommen, teils wenigstens in veränderter Form benutzt war, wurde auch dieser schwierigste Punkt des ganzen neuen Regulativs erledigt und zu einer für beide Teile annehmbaren Lösung gebracht. Nachdem ' noch eine Redaktions-Kommission ihres Amtes gewaltet, stilistische Unebenheiten beseitigt und dem verfassungswerk die endgültige Form gegeben, ging das Ganze an Vorstand -und Ausschuß der Gemeinde, die das Verfassungswerk bis auf wenige Punkte, in denen der Gemeinde- Vorstand Aenderungen vornahm, genehmigten. Es ist -ohne weiteres zuzugeben, daß durchaus nicht alles, was der neue Entwurf bringt, eine ideale Lösung darstellt; noch weniger können wir von: liberalen Standpunkt aus etwa behaupten, daß der fertig-