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Liberales Judentum · 1919-11-01 · Heft 11-12 (November 1919) · p. Seite 91

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Journal
Liberales Judentum
Volume
11 (1919)
Issue
Heft 11-12 (November 1919)
Date
1919-11-01
Page
Seite 91 (sequence 11)
Language
German
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•® Rundschau. Dr. Rudolf Geiger: Auf dem Wege zu einer neuen Gemeindeverfassung 91 ein allein zum Gegenstand hatten. Leider war der mit der Ausarbeitung des betreffenden Antrags beauftragte Referent mittlerweile auch zu den Fahnen einberufen worden, jo daß die Arbeit wieder liegen blieb und während des ganzen Krieges nicht erledigt werden konnte. ' V Am 9.. Noveinber M8 brach die Revolution aus. Alsbald ergriff nunmehr der „Freisinnige Verein für jüdisches Gemeindeleben" wiederum die Initiative, um unter dem gün- Kigen Einfluß der veränderten Zeitverhält-- «iffe eine angemessene Aenderung der Ge- «reindcverfassung in die Wege zu leiten. Es war selbstverständlich, daß die nunmehr in verschiedenen Punkten, insbesondere in der Frage der Zusammensetzung der Gemeindevrgane und in' den wahlfragen zu stellenden Anforderungen nicht unerheblich über das chinausgehen mußten, was in den früheren gemeinschaftlichen Arbeiten der beiden Gemeindevereine zu Grunde gelegt worden war. Der Verfasser dieser Zeilen referierte in einer großen vom Freisinnigen Verein einberusenen öffentlichen Versammlung über diese Angelegenheit und es wurde, nachdem Redner aller Richtungen in der Debatte zu Wort gekommen waren, nahezu einstimmig eine umfangreiche Resolution' angenommen, die einerseits die Hauptpunkte, in welchen die Gemeindeverfassung eine Abänderung erforderlich machte, kurz skizzierte (insbesondere starke Erhöhung Der Mitglieder des Gemeindeausschusses, Einführung der allgemeinen, gleichen und direkten Wahlen, mit geheimer Stimmabgabe im Wege der Verhältniswahl, Verleihung des Wahlrechts auch an die Frauen, Wahl des Vorstandes durch den Ausschuß allein und anderes mehr), andererseits für die Zukunft ein kleines Programm aufstellte, das. namentlich auf die Berücksichtigung sozialer Fragen Im weitesten Uinfang Bedacht nahm. Endlich war aber in dieser Resolution gefordert worden, daß die Neuordnung der Gemeindeverhält,nsse nunmehr sofort in die Wege geleitet und nicht erst auf dem Umweg über Die gesetzgebenden Faktoren des Landes, sondern vielmehr durch autonomen Gemeindebefchlnß bewerkstelligt werden solle. Gleichzeitig hatten aber auch die Gemeindebehörden die Notwendigkeit erkannt, nunmehr auch ihrerseits in der ganzen Angelegenheit energischer vorzugehen und hatten an demselben ALerch, an welchem die oben erwähnte öffentliche Versammlung stattfand, in interner Beratung beschlossen, eine Versammlung einzuberifen, die sich mit der Frage der Aenderungdes Gemeinderegulatios beschäftigen und eumtuell die erforderlichen Arbeiten einer Komnisfion übertragen sollte. Die oben erwähnt^ Resolution ging zwar an die Gemeindebehördm, fand aber dort insoweit nicht die notwendige Unterstützung, als die sofortige Abänderung der Verfassung im Wege dst autonomen Gemeinde beschlu ssssrs gefordert war. Der Gemeindevorstand ^bubte, ohne die Zustimmung der Landeckbehörden, die Sache nicht zu Ende bringen zu Wen. Es soll hier nicht untersucht werden, ob dieses Verfahren richtig war oder nicht. Jedenfalls war aber, nachdem man den in der oben erwähnten Resolution vorgeschlagenmi Weg des autonomen Beschlusses verschmäht hatte, die Möglichkeit einer sofortigen Aendwung der Gemeindeverfassung verschlossen. Der Gemeindevrvstand berieff nunmehr , einige Wochen später (Anfang Januar (919) eine Versammlung, dwin erster Linie sich aus Delegierten sämtlicher in Frankfurt bestehender jüdischer Verein^, Korporationen, Stiftungen und vereinigrngen aller Art, sowie ferner aus einer größten Reihe von Einzelpersonen zusammensttzte, sodaß schließlich etwa 250 Delegierte ungeladen waren. Zn dieser Versammlung, mder nach einem Referat des . vorfitzentdn des Gemeindeausschusses, des Rech^cnwalts Dr. R. Merzbach, in einer ausführlichen Debatte von Rednern aller Richturgen die wesentlichen, in Betracht kommenden Fragen, so zum Beispiel die Fragen des Wchlrechts, die Frage der Karrenzzeit für aussckxidende Vorstandsmitglieder) die Stellung ÄÜ Rabbiner gegenüber dem Gemeindevorstand u. a. m., ausführlichst erörtert wurden, wurLee schließlich eine Kommission gewählt, die die weitere Beratunc eines neuen Gemeintvstatuls in die Weg« ttiten sollte. Die Krmmission wurde nich nach Personen, sondern nach Vereinen zu fammengesetzt und zwrr hatten der Vorstand und der Ausschuß dw Israelitischen Go meinde, der (konservative) Zentralveren israelitischer Gemeindmntglieder, der Frei sinnige Verein für jüttsches Gemeindelebe, je zwei Delegierte, Wner die Frankfurter

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