Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 11 (1919)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1919)
- Date
- 1919-11-01
- Page
- Seite 86 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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86 - Hermann Itzig: Der jüdische Klassenfriedhof Judentums: Nicht Brüderlichkeit, nicht Gerechtigkeit, sondern krasse erniedrigende Ungleichheit. Mich wundert es ungemein, daß bisher noch keine bessere Einsicht den notwendigen scharfen Protest zum Ausdruck brachte. In den ersten Rriegsjahren stand ich in tittauen, Westpolen, Galizien und in der Bukowina. wie ich selbstverständlich Verkehr mit unseren dortigen Brüdern suchte, so besuchte ich auch die Tempel und die Friedhofe. Bei den letzteren, dessen entsinne ich mich Noch.sehr gut, fiel mir das ziemlich gleichmäßige Bild der Gräberreihen und der Grabdenkmäler auf. Ls waren fast durchweg gleich große Grabsteine aus Sandstein, die nur (mich mutete dies recht merkwürdig an) verschiedene Tierzeichen auf der Aufschriftseite zeigten. Sonst war kein Unterschied zwischen den Ruhestätten der Armen und Reichen. Der Friedhof zeigte die würdige Stätte des ewigen Friedens für alle zur Ruhe gebrachten Brüder und Schwestern ohne einen auffallenden Unterschied der Gräber untereinander, Hier waren.sie alle „vor Gott wirklich g l e i ch." Wollen wir Rultur-Inden.uns von den polnisch-aalizischen Brüdern beschämen lassen? Wir wissen schließlich, daß der jüdische Rlasfenfriedhof mit den protzenhaften Grabsteinen ein Produkt der Neuzeit ist. Ich glaube nicht fehlzugehen in der Behauptung, daß hier viel Schuldige auch in unseren Reihen zu finden sind. Umsomehr Veranlassung haben wir, durch die Tat zu bezeugen, daß wir liberalen Juden das Unrecht, das hier kraß, zu Tage tritt, einsehen und lebhaft bedauern. Und wir wollen die Tat folgen lassen! Das liberale Judentum hat in dieser Sache eine tiefernste, wichtige Aufgabe: Ls muß Wandel schaffen in diesen Friedhofszuständen, die niemand vor Gott verantworten kann. Ich betrachte die Angelegenheit als eine prinzipielle und weiß mich eins darin mit der Mehrzahl unserer Brüder. Ls darf uns nicht gleichgültig sein, daß der jüdische Friedhof eineü dunklen Fleck in unseren jüdischen Zuständen darstellt, daßdurch dieRlassifizierung das brüderliche jüdische L mp sin den "der Hinterbliebenen i u scharferweisebeeinträchtigt wird. Unsere neue Zeit verlangt ohnehin gebieterisch vertiefte soziale Erkenntnis. Im Judentum sind die sozialen Gegensätze besonders nach der Rriegszeit sehr scharf geworden, wollen wir diese Gegensätze bewußt vergrößern? Dem 'Geheimen Kommerzienrat wird es gewiß .nichts von seinem Seelenheil kosten, wenn er . neben dem armen Schneider zur ewigen Ruhe bestattet wird und sein Grabstein in gleicher einfacher weise Zeugnis von seinem Lrdenwallen abgibt. Und die Sohne und Töchter des Armen werden bei ihren Friedhofsbesuchen nicht mit Bitterkeit erfüllt werden. Mögen die Lrben des Reichen ihre Pietät für den geliebten Toten dadurch zum Ausdruck bringen, daßsie die Summe, die das prunkhaste Grabdenkmal.kostet, für eine wohltätige Stiftung hergeben, die den Namen des! verklärten zum Segen für kommende Geschlechter werden lassen. Dann können sie mit dem Dichter sprechen: „exefci monum«ntum aere perennios, ich habe ein Denkmal aufgerichtet, dauernder als Lrz und Stein." ~ ' Das liberale Judentum muß mit aller Entschiedenheit folgende Forderungen aufstellen und durchsetzen: Die Klassifizierung der Gräber hat fortab zu unterbleiben; sämtliche Gräber dürfen nur denselben Satz kosten. 2. Die Aufstellung auffallender, aufdringlicher Grabsteine ist unstatthaft. Als Grabdenkmal ist nur ein einheitlicher einfacher Stein zulässig. Die Aufstellung von Gittern ist nicht gestattet. 3. Die pflege sämtlicher Gräbeb (einschl. Bepflanzung) ist einheitlich ohne auffallende Unterschiede durchzuführen. . . Zum ehrenden Gedächtnis der Verstorbenen soll jeder, der dazu inlstande ist, eine Stiftung für soziale oder geistige Zwecke des Judentums machen. wir wollen damit zeigen, daß unser Iudentunr keine Religion des Geldsack es,sonderneine solche hehrer Lthikist. Die Reform ist ein unbedingtes Gebot der Notwendigkeit; für das liberale Judentum ist ihre Durchführung eine Ehrenpflicht!