Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 11 (1919)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1919)
- Date
- 1919-07-01
- Page
- Seite 60 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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/ M Dr. Seligmann: Neues zur Stellung der-Rabbiner in Preußen spricht, wo der Geistliche co ipso Vorsitzen - der des Gemeindekirchenrates und ent- . sprechend auch in den Ureissynoden und der Generalsynode vertreten ist. 2luch in denjenigen Gli.-dsiaaten,wi? Ulecklenburg-Schwerin, Württemberg, Oldenburg, Sachsen-Weimar, wo die jüdische Religionsgesellschaft bereits. gesetzlich organisiert ist, hat der Rabbiner die gleiche Stellung erhalten." . Die gleiche Forderung, wie der D. I. G. B. erhebt die zionistische Vereinigung. In einer Flugschrift „Die jüdische Volksgemeinde" von Dr. E. Simonsohn lautet die 4. These: „Die Wahlen zu den vertrctungskörpern erfolgen auf Grund derselben Vorschriften, die für die Wahlen zur deutschen Nationaloersannnlung festgesetzt worden sind. Die Beamten haben ebenfalls aktives und passives Wahlrecht. Aer Aabbiner oder rin Vertreter des Vabbinats hat Kitz und Stimme im Ge« meindrvorstand. Die Vereinigung f ü r d a s liberale Judentum in Deutschland vertritt dieselbe Forderung. - . Solchem einmütigen Eintreten gegenüber wird der unhaltbare Widerstand einzelner Gemeindeverwaltungen auf die Dauer ebensowenig sich behaupten können, wie der hartnäckige - Widerstand der regierenden Ulassenpartci des verflossenen preußischen Dreiklassen-j)arlamcntes gegenüber den Forderungen des preußischen Volkes. . Alle krampfhaften Ein wände zerflattern vor den Erfahrungen solcher Gemeinden, in welchen die Rabbiner ihr natürliches Röcht besitzen und rvo ein anderer Zustand gar nicht ,mehr denkbar erscheint. So unterbreitete schon vor zehn Jahren anläßlich des Ulachol'schen Organisationsentwurfes der Vorstand der israelitischen Gemeinde zu Lasse! dem D. I. G. B. ein einstinnnig gebilligtes Gutachten, in welchem inbezug auf die Rabbinerfrage ausgcführt wird: „lvir können dagegen der Stellung, die § 28 des Entwurfs dem Rabbiner gibt, nicht zustimmen. Wir wünschen, daß dem Rabbiner in religiösen Fragen mehr Einfluß und Bedeutung zugemessen wird." Auf eine Anfrage des allgemeinen Deutschen Rabbinerverbandes nach den Erfahrnnaen, welche die israelitische Relrgionsgemeinde hi Darmstadt mit ihrer.- Zuziehung des Rabbiners zu allen Vorstandssitzungen gemacht habe, antwortete diese am 6. Juni „Auf Ihre' gefällige Anfrage vom 2. d. erwidern wir ergebenst, lvrr haben mit löerrn Rabbiner Dr. Italiener am 20. 2lpril einen neuen Vertrag.^abgeschlossen und auf dessen Ilntrag einstimmig beschlossen, ihn mit ^beratender Stimme zrr allen vorstandssitzungen^ zuzuziehen. Beschließende Stimme konnten wir ihm nach den bestehenden Gesetzen nicht zubilligen, es müßte erst eine Gesetzesänderung stattfinden. Serr Dr. Italiener hat im Oktober nach mehr als ^jähriger <lbwesenheit irn Felde seinen Dienst wieder angetreten und hat seitdem allen Sitzungen beigervohnt; er nimmt mit großem Interesse und Eifer an allen Beratungen teil und hat uns in der kurzen Zeit schon manche wichtige Anregung gegeben, sodaß wir die geschaffene Vereinbarung für außerordentlich wertvoll für die Gemeinde erachten und nicht bereuen, diese getroffen 511 haben." In Berlin werden seit Rtai d. I. zwei Vertreter der dortigen Gen.einderabbiner zu /allen Sitzungen des Gemeindevorstandes zngezogen, welche Kultus- und Unterrichtsangelegenheiten betreffen. „Die Wahl von Avei stinnnberechtigten Rabbinern in den Gemeindevorstand", so heißt es in dem betreffenden Schreiben des Berliner Gemeinde-' Vorstands, „ist zu unterem Bedauern im 2krgenblick nach Tage der Gesetzgebung nicht durchführbar. Wir werden die. Angelegenheit jedoch im 2luge behalten und behalten uns vor, zur Zeit darauf zurückzukommen." Auch in Rkainz und Bingen und einigen oberschlesischen Gemeinden werden die Rabbiner Ar allen Sitzungen des Verstandes hinzugezogen, die sich mit Angelegenheiten des Uultus und Unterrichts befassen. In Dessau wurde dem Rabbiner das Recht der Teiln a h m e a n allen S i tz u n g e n der Verwaltung gewährt. Die allehrwürdige Gemeinde zu Tissa räumte ihrem Rabbiner Sitz und Stimme im v0rftauJ? ein. Der vorstand^der Synagogengememde Lsalle a. d. S. ist dem Ersuchen, das die Reprasentantenversammlung vom 26. Juni d. I. einmütig an ihn gestellt hat, einstimmig beigetretcn: Danach wird ohne Blenderung des Gemeindestatuts der Rabbiner zu sämtlichen Vorstands--