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Liberales Judentum · 1919-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1919) · p. Seite 59

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Journal
Liberales Judentum
Volume
11 (1919)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1919)
Date
1919-07-01
Page
Seite 59 (sequence 11)
Language
German
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o« oe - . Votkserzieher,. unsere Prediger Tatmenschen werden. Sie müssen hinaus aus den engen Gotteshäusern in das. wirkliche Leben, aus der Studierstube auf den offenen Markt, wonach den Worten -es königlichen Spruchdichters „die Weisheit an der Straße steht unc> ^stürmisch Einlaß begehrt", gus den hohen Versammlungssälen in die niedrigen Zimmer des Volkes, aber auch in die mit 59 kostbarem Tand geschnürten Paläste der Vornehmen, um ihnen Las kostbarste Rleinod, das unsere Väter ms hinterlassen haben, die Ewigkeitswerte das Judentums, wert und teuer zu machen. Das sind die Forderungen der neuen Kit, die geeignet sind, den Indifferentismus zu bekämpfen und damit auch das Judentum vor Abfall und Untergang zu bewahrm. Dr. Seligmann: Neues zur Stellung der Rabbiner in Weußen Neues zur Stellung der Rabbiner in Preuben. Von Rabbiner Dr. Seligmann-Frankfurt a. M. ie Reform der jüdischen Gemeindeverfassüng in Preußen ist unaufhaltsam auf dem M/rrsch. Dasselbe Organ, das vor zehn fahren den Macho?.schen Organisationsent- . ivurf mit seinen unglückseligen Paragraphen vor aklem über die Stellung der Rabbiner veröffentlichte, die Mitteilungen vom Deutsch- Israelitischen Gemeindebunde, bringen an der Spitze chrer neuesten Nummer einen als bedeutsam zu begrüßenden Artikel über - die „zeitgemäße Verbesserung der Gemeindestakrten". In diesem Artikel heißt es: „Die Erfahrungen der letzten Zeit, insbesondere verschiedene an uns ergangene Anfragen haben ergeben, daß die Statuten vieler Gemeinden nicht mehr zeitgemäß und einer Abänderung dringend bedürftig sind. Wenngleich eine umfassende Reform erst nach erfolgter Aenderung der gegenwärtig geltenden Gesetze möglich 'sein wird, so scheint es doch nicht angezeigt, alle Verbesserungen bis dahin zu vertagen, vielmehr halten wir es für ratsanr, soweit dies im Rahmen des geltenden Rechtes möglich ist, schon jetzt eine zeitgemäße Revision der Gemeindestatuten vorzunehmen." „Aus diesen Erwägungen heraus empfehlen wir unseren Bundesgemeinden, eine solche Reform bald in Angriff zu nehmen und ihre Statuten nach Maßgabe der folgenden Leitsätze zu ergänzen oder abzuändern." I. . ' . Leitsätze. „f. Zur Teilnahme an den Wählen der Repräsentanten sind berechtigt sämtliche mänirliche Gemeindemitglieder, die das 2\. Lebensjahr vollendet haben, sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befinden und in der versügungsfähgkeit nicht beschränkt sind, sofern sie mit Errichtung der Abgaben für die Synagogengenmnde während der. letzten 3 Jahre nicht im Mckstand geblieben sind. 2. Die Wahl ist unnittelbar und geheim. Sie erfolgt in GemeirLen mit mindestens 50 wahlberechtigten nach den Grundsätzen der, Verhältniswahl; in kbäneren Gemeinden in der weise, daß diejenigen als gewählt gelten, welche die meisten Strwnen erhalten haben. 3. Wählbar zum Mitglied der Repräsentantenversammlung und des Gememdevorstandes sind sämtliche Mitglieder der Gemeinde) welche das 2^. Lebensjahr vollendet haben, sich im Besitz ^bürgerlichen Ehrenrechte befinden und in chrer verfügungsfähigkeit nicht beschränkt siM. Arr Kabbiurr^ und in denjenigen Gemeinden, wo ein fallchrr nicht vorhanden ist, der Prediger oder Frhrer, ist ohne weiteres Mitglied drsGemeindevorstandes. Sind mehrere Rabbinar oder Fehrer vorhanden, so gehört dar Rangälteste oder Aienstältrste dem Vorstände an. V L Begründung. Zu 4.. „Die Bestürmungen über die Beteiligung der Rabbner bezw. Prediger oder Lehrer an drr Verwaltung sind neu, aber nach dun geltenden Recht zulässig. Es kann Zveifelhaft sein, ob es nicht genügen dürfte, ' wenn die Rabbiner bezrv. Prediger oder Lehrer zu allen Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme zugezogerr rvaiden. Die von uns vorgeschlagene Bestürmung dürfte aber zu empfehlen sein, zumal sie der Stellung der Geistlichen in der: chriMchen Gemeinden ent-

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