Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 11 (1919)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1919)
- Date
- 1919-03-01
- Page
- Seite 27 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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27 Else Dormitzer: Die Fordern:: gen der jüdischen Kau kaum ein Zweifel, daß auch sie bei. der Neuordnung der Dinge daaktive und passive Wahlrecht erhalten wird, daihr Staat und Gemeinde im neuen Deutschland so bereitwillig eingeräumt haben. So kampf- und mühelos, wie es ihr die Revolution in den Schoß warf, wird es der jüdischen Frau in ihrer Glaubensgemeinschaft nicket zufallen, gilt, es doch, mit Tradition und Herkommen, mit manch alteinaerosteteM. Vorurteil zu brechen^ ' - . Das Wort „mulier taceät in ecclesia“ (Die Frau hat in der Rirche zu schweigen!) wurde stets besonders streng im Judentum befolgt. Reinerlei Rechte standen religio nsgesetzlich der Frau in dyr Meffentlichkeit zu, ihre ganze Tätigkeit müßte sich ausschließlich auf den häuslichen Wirkungskreis, die Erziehung der Rinder 2c. beschränken. Darüb.er hinaus gab es für sie seit Menschengedenken nichts und so ist es teilweise geblieben bis auf den heutigen Tag. Und zwar ganz-KU unrecht, das soll hier an Sand einiger einwandsfreien Darlegungen bewiesen werden. In alter Zeit war die Trenrmng der Geschlechter, die ausschließliche Bevorzugung ° des Mannes durchaus nicht vorhanden. Die jüdischen Frauen konnten ihre Opfer selbst zum Tempel bringen, durften sich an 'Gesängen und Tänzen dortselbst beteiligen und leisteten die gleichen Dienste wie die Leviten. Ja, im Talmud wurde »sogar die Frage er- - wogen, ob die Frauen nicht Jur öffentliche?: Vorlesung der .Thora zuzulassen seien. In keiner der heiligen Urkunden findet sich irgend'ein Anhaltspunkt für die spätere Zurücksetzung .dxr Frauen.. Dawollen wir ausdrücklich feststcllen, denn gar bald —. das wisfen wir bestimmt! — wird sich von orthodoxer Seite gegen das Wahlrecht der Frauen ein lebhafter Widerstand erheben und zwar „aus religiösen Gründen"; da wird es gut sein, jetzt schon darzutun, daß diese „religiösen Gründe" in der Bibel und in unseren wichtigsten Gesetzesbüchern nicht zu finden sind. Erst im Mittelalter vollzog sich die Trennung der Geschlechter in der Synagoge, wurde die Frau in's Saus gedrängt, ihr jegliches Recht auf Mitarbeit und öffentliche Wirksamkeit entzogen, wie diebei den orientalischen völkerm überhaupt Brauch und Sitte war. Aber wir leben nicht mehr im Orient, wir leben nickst mehr im Mittelalter, unsere Forderungen sollen nrid müssen gehört werden. Was fordern wir? Aktive Mitarbeit in allen Fragen des jüdischen Gemeindelebens, nicht nur bei Wohlfahrt-» und Fürsorgeeinrick?- tunaen, 'wo Frauen Won allerort- Mitarbeiten, sondern auch Ätz und. Stimme in den arideren Ressort- .cims jüdischen Gerneindewesens. Da haben mir in erster Linie die Gemeindeverwaltung im Auge, der bis jetzt nur Männer angehörtcn. Warum solle:: in allgemeinen Fragen, wamm sollen in religiösen Angelegenheiten, sownt solche überhaupt von Laien entschieden weiten können, nickst Frauen mitberaten, die das gleiche Interesse, die gleiche Anteilnahme cm Wohl und Wehe ihrer Gemeinde haben wie die Männer? Die Äufgaben eines jüdischer Gemcindewesens: Finanzierung, Schule, Friedhof, Synagoge. Raschrutanstaltrn, Wchjtätiqkeit, sie bieten den Frauen das gleiche große Arbeitsfeld wie den Männern und mir müßten die Qualitäten unserer Geschlechtzgenossinnen schlecht einschätzcn, wenn wir [jfenickst für fähig hielten, diesen Anforderungen gerecht 511 werden. Auch in der Frme de- Religionsunterrichtemuß nran die Kan hören. Sie, als die Mutter des Heranwachsender: Geschlecht-, hat das größte Interesse Daran, ihre Rinder dem Iudentunie zu erhaktm, und daß für dies Festhalten am angostnnmlen Glauben der Religionsunterricht in erster Linie ausschlaggebend ist, bedarf Liner weiteren Beweise. Die Fran hat hier. istgar mehr verständrüs für die praktischen Bedürfnisse als der Mann, überwacht sie doch nmst die bäu-lichen Arbeiten ihrer Rinder und kann daher besser beurteilen, wo Abhilfe nottut, wF verbesserungeu angebracht snL '• Ferner soll die Kau in keiner Rommission fehlen, in der irgendwelche Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung behandelt werde::, sei es ans dm: Gebiete der sozialen Fürsorge, der Bernf-lnratung, der Aenderung gemeindlicher Ernricktüngen, Neuschaffung von solchen, drehe rs sich um die Wahl non Rultusvorstiändenund Gemeindebeamter:, Finanzierung von Wchltätigkeit-anstalten 2z. Alles, was jüdisch ist, gebt Mann ur:d Frau in gleicher Weise an, hier wird gemeinschaftliches Arbeiten zweifellos den: Ganzen nützen und dierren. Es ist sick^er, daß durch die Teilnahme und Heranziehung drr Frauen an den Ge-