Liberales Judentum
- Journal
- Liberales Judentum
- Volume
- 11 (1919)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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12 Bernhard Breslauer: Einst und künftig innersten Rern aber verschlechtert sich — in Süddentfchland ebenso wie in unserem Oreußenlande — für die jüdische Glaubensgemeinschaft garnichts, höchstens könnte es etwas besser dadurch werden. Der Staat kümmert sich, soweit nicht die Oeffentlichkeit gefährdet wird, um keinerlei Religionsanschauung; er läßt nun wirklich — zum erstenmal — jeden nach seiner Fasson selig werden. <£z kümmert sich um keine Religionsäußerung, mag der einzelne glauben, was er will, und mag er seinem Glauben eine. Form geben, welche er will. Gr bevorzugt nicht mehr die eine Richtung vor der anderen, er zieht nicht das Christentum dein Judentum, er zieht — und das ist ein wirklich großer Gewinn — nicht die Orthodoxie der fortschreitenden Richtung vor. Möge jeder sehen, wie er's treibe — möge jeder seinen Ring für den echten halten — dem Staate sind sie alle gleich lieb, will sagen, gleich — giltig. Die ^Zuden werden damit rechnen müssen. Zwar die viel verschrieenen liberalen haben immer damit gerechnet. Sie haben der Orthodoxie, sie haben den Separatisten immer die Bruderhand hingehalten. Dabei möge es bleiben, dahin mögen uns unsere anderen Glaubensgenossen, die sich von uns ferngehalten haben, folgen. Rur eines dürfen wir nicht vergessen, daß wir eine Glaubensgemeinschaft sind, daß wir in Deutschland nicht prätendieren dürfen, eine autonome Volksgemeinschaft zu sein oder zu. werden. Sonst aber wird es gut und heilsam sein, wenn auf' allen Seiten erkannt wird, daß jeder Zweig einer Glaubensgemeinschaft das gleiche Recht auf Licht und Luft hat, wie der andere und wie die arideren Glaubensgemeinschaften, und daß nur ein fester innerer Zusammenhalt aller Teile die Gesamtheit unwiderstehlich nracht. ' ' Daß der Grundsatz der Trennung nicht sogleich und vollständig durchführbar ist, hat die Regierung anerkannt, wohl aber ist es der Grundsatz der Gleichberechtigung aller Religionen. Damit fallen alle Schikanen fort, denen das Judentum ausgesetzt war, damit fallen alle Schranken fort, die der Ausübung der Religion aufgerichtet waren; jeder jüdische Rnltnsbeamte ist ebenso zugelassen wie der christliche, jeder jüdische Religionslehrer hat das gleiche Recht wie der christliche Rollege. Za nochmehr! Solange der Staat noch der einen Religionsgemeinschaft Unterstützung und fjitfe gewährt, solange er einer pekuniäre Beihilfen zuteil werden läßt, muß er das gleiche der anderen zukommen lassen. Zwar spricht sich das alles und schreibt sich leicht hin. Gar manche Zeit wird aber noch verstreichen, bevor diese Gleichberechtigung auch gleich wird. Aufgabe der Juden aber wird es sein, sich diese Gleichberechtigung zu verdienen und nicht twieder wie früher durch Zänkereien und Streitigkeiten untereinander die Regierung oder vielmehr die Regierenden — alles hängt von Personen ab und wird auch hier von den Personen abhängen — vor den Roxf zu stoßen, vielleicht Hilst in dieser Beziehung das gute Vorbild aus Baden und Württemberg, vor allem werden sich die jüdischen Glaubensgemeinden in den einzelnen neuen deutschen Republiken von neuem organisieren und alle zusammen in Deutschland sich eine gemeinsame Organisation schaffen müssen, die so weit und so weitherzig sein kann, daß jeder, welcher Anschauung er auch huldigen mag, unter ihrem Dache als sin freier Bruder unter Brüdern leben kann. Schließlich noch ein Wort vom Religionsunterricht. Der staatliche Moral unterricht, wenn er eingefuhrt werden sollte, hat rnit ihm garnichts zu tun, er wird, wie jeder andere Unterricht, unseren Rindern zugänglich sein. Für den Religionsunterricht hat die Glaubensgemeinschaft in intensivster Weise zu sorgen, wenn innerhalb des Rahmens des Schulunterrichtes, wie bisher an sehr vieler: Anstalten, um so besser, wenn außerhalb der öffentlichen Schule, so können wir auch damit uns abfinden. Die ftüher so vielfach hin- und hergeworfene Frage vom obligatorischen oder fakultativen Unterricht ist verschwunden. Unterrichtszwang besteht für den Religionsunterricht nicht mehr. Aber die Glaubensgemeinschaft muß und wird ihn für die Rinder ihrer Anhänger einrichten, und der Unterricht wird den meisten Grfolg haben, der die lebhafteste Zuneigung der Schüler erweckt, ihre Herzen der Glaubei^gemeinschaft eröffnet und sie im Glauben so festigt, daß sie für die ganze Zeit ihres Lebens ihm in Liebe anhängen, mit Feuereifer ihn bekennen und überall für ihn eintreten. Hier ist der f)nnkt, wo die liberale Vereinigung einsetzen muß. Sie, die nicht nur die Fortentwicklung in den Gebräuchen, sondern