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Liberales Judentum · 1919-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1919) · p. Seite 4

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Journal
Liberales Judentum
Volume
11 (1919)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1919)
Date
1919-01-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Dr. Dienemann: Demokratisierung der jüdischen Gemeinde derart angewandt werden, daß in allen Gemeinden die Steuer nach Prozenten der Staatssteuer erhoben wird, damit die Regeren auch verhältnismäßig stärker beitragen. In den Mittel- und Kleingcmeinden Preußens ist das überall bereits der Fall. Zur Demokratisierung wird weiter die Einführung der Verhältniswahl gehören, denn es entspricht der Gerechtigkeit, daß alle irgendwie beachtlichen Anschauungen ihre Vertretung haben. Die besondere Art der Verhältniswahl, ob gebundene oder freie Liste, ist im Grunde gleichgiltig, Hauptsache, daß sie grundsätzlich zur Anwendung kommt und die Minderheiten besser als bisher mit Rechten ausstattet. Gar nicht erst davon zu reden, daß mit der Demokratisierung auch die Frau den Zutritt in die Gemeindestube erhalten muß, in die Vertretungskörperschaften sowohl als auch, was noch wesentlicher und fruchtbarer ist, in die Kommissionen. Im übrigen ist dies eine alte liberale Forderung und schon im Gründungsprogramm ausgesprochen. Eine demokratische Forderung muß es schließlich sein, daß die Verwaltung der jüdischen Gemeinde ohne jede Einschränkung in die Sünde der Gemeinde selbst gelegt wird, daß der unwürdige Zustand aufhört, daß, wie es in Altpreußen Gesetz ist, die Wahlen nicht von Beauftragten der Gemeinde, sondern von einem Regicrungskomnrissar geleitet werden.. Und zu fordern ist ferner, daß, wie man bei allen Selbstverwaltungskörpern das staatliche Bestätigungsrecht als nicht im Einklang mit der Selbstverwaltung stehend empfindet, so auch für die jüdischen Gemeinden das staatliche Bestätigungsrecht gegenüber dem Rabbiner und den Vorstehern in Wegfall komme. Unter den modernen demokratiselben Forderungen in Bezug auf die jüdische Gemeindeverwaltung spielt die Frage, des Wahlrechts der Ausländer eine gewisse Rolle. Da die jüdische Gemeinde politische Funktionen nach Art sonstiger Selbstverwaltnngskörper nicht hat, ihr Äufgabenkreis im wesentlichen ein religiöser und religiös-sozialer ist, kann man dem ausländischen Glaubensgenossen, der an dem religiösen Leben der Gemeinde teilnimmt, in ihren Einrichtungen seine seelischen Bedürfnisse befriedigt finden will, das Mitbestimmnngsrecht grundsätzlich nicht versagen. Dagegen spricht jedoch die Tatsache, daß gewisse Unterschiede der Empfindungen und Anschauungen, der gesamten seelischen Saltung und der Stellung zu Bildungs-, Erziehungs- und Unterrichtsfragen vorhanden sind, an denen man nicht Vorbeigehen kann. Nun bleibt es aber erwünscht, schon um der Lrziehungsfragen willen, die die Gemeinde zu lösen hat, daß in jenen Dingen eine gewisse Gleichheit innerhalb der Gemeinde vorwaltet, da auch die Religionsgemeinde in einem inneren Zusammenhang mit der Kultur des Landes sein muß. Ulan wird, um hier einen gerechten Ausgleich zu finden, sagen müssen, daß bei einer Neuregelung des Wahlrechts denjenigen, die eine gewisse Zeit in Deutschland'ansässig sind, das Mitbestimmungsrecht nicht versagt werde. Auf diese weise würde erreicht, daß Leute, die den Zusammenhang mit den Denk- und Frömmigkeitsformen des deutschen Judentums noch nicht haben, den Gemeinden ihre Anschauung nicht aufzwingen können, daß andererseits die berechtigten Forderungen derer, die in die jüdischen Genreinden Deutschlands mit ihrem Fühlen hineingewachsen sind, erfüllt werden. Demokratie, Teilnahn ' der Gesamtheit, beschränkt sich nicht auf die Wahlen, zu einer wahrhaften Demokratie gehört die ständige Fühlungnahme der Regierenden mit den Regierten. Man wird also im Rahmen der Demokratisierung zu der Abhaltung von Gemeindeversammlungen kommen, in denen jeder das Wort ergreifen, seine wünsche für die Ausgestaltung des religiösen Lebens und der religiösen Erziehung vortragen und an den Gemenideeinrichtungen Kritik üben kann. Solche Versammlungen konnten dem Streit der Parteien viel von seiner Schärfe nehmeil, gäben der Verwaltung die Möglichkeit, ihre Maßnahmen öffentlich zu begründen und so unberechtigter und unterirdischer Kritik entgegenzutreten; sie würden zu besserem Verständnis der Schwierigkeitell der Gemeindeverwaltmig führen und die Lust ziir Mitarbeit anregen. Es mag sein, daß in den Großgemeinden sich das schwerer verwirklichen läßt, man müßte da in den einzelnen Stadtteilen wechselnd tagen, in der Mittelgemeinde aber und Kleingemeinde könnte eine solche Einrichtung leicht durchgesührt werden und würde sehr segeiisreich wirken. Demokratisierung bedeutet weitestgehende Berücksichtigung der Bedürfnisse des Volkes,

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