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Liberales Judentum · 1917-11-01 · Heft 11-12 (November 1917) · p. Seite 111

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Journal
Liberales Judentum
Volume
9 (1917)
Issue
Heft 11-12 (November 1917)
Date
1917-11-01
Page
Seite 111 (sequence 7)
Language
German
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2. Irlrgirrteuvrrsammluvg der jüdisch-liberalen InIendverernr 111 €s wird einstimmig beschlosfen,Len Vor stand mit der Herausgabe einer Schrift im Sinne der Red«er zu betrauen. Vll. Sodann wird die zurückgestellte Frage des Verbandsbeitrages nach kurzer Aussprache dabin erledigt, daß die Vereine zu BerLsr, posen und Breslau je \00- VTit. ZU cinCBfE Stammkapital einzahlen sollen, während aatzxrdem und fernerhin für jedes VereinsmitgKed 25 pf. an die Zlrbeitsgemeinfchaft aLWkführen find. VIEL Nach Dankesworten Dr. Steinthals für die Leitung der Versammlung durch den V«Menden schließt dieser um 6yi Uhr die Tagung. H Anschließend veranstaltete der Breslauer IK abends 8 Uhr in der „Gesellschaft der Frasvde" Neue Graupenstr. 5f% eine sehr stark besuchte Versammlung, in der Dr. Goldmann über „Judentum und deutsche Kultur" Wrach. Stern. Dr. Breslauer. Anlage 1. Satzung Mr die Arbeitsgemeinschaft der jüdisch-liberale« Jugendvereine Deutschlands. Die Arbeitsgemeinschaft der jüdisch-liberalen Jugendvereine bezweckt die Förderung der IntereUen der in Deutschland bestehenden jüdischen Jugendvereine, die im Judentum eine Leligionsgemeinscl^aft erblicken und den EntwLLungsgedanken im Judentum anerkennen Wdisch-liberale Jugendvereine). §2. Die Organe des Verbandes sind: der Vorstand, 2. die D^ckegiertenversammlung. .§3. Der Vorstand besteht: aus 6—7 durch die Delegiertenversammlung «ns der Zahl der Mitglieder der Verba»dsvereine zu wählenden Mitgliedern, 2. aus einem Vertreter der Vereinigung für das Werale Judentum in Deutschland. Außerdem ist die Delegiertenversammlung befugt, aus besomderem Vertrauen weitere Personen in den Vorstand zu wählen. Die Zahl der so 'Gewählten darf jedoch die Hälfte der Zahl der Vorstandsmitglieder zu Zhfer \ nicht überstägen. Der Vorstand regelt die Verteilung der Geschäfte unter sich. <Er ist berechtigt, für die in der Wahlperiode ausfcheidenden Vorstandsmitglieder, soweit sie gemäß den Vorschriften zu Ziffer \ gewählt find, Personen hinzuzuwählen, die ihm von demjenigen Verein in Vorschlag gebracht find, welchem das ausscheidende Mitglied LMgehört hat. §% Die DelegiertenveiKammlung besteht aus den Delegierten der Verbandsvereine. Sie findet nrndestens alle 2 Jahre statt. Der Versammlungsort soll nach Möglichkeit wechseln. * Der Vorstand hat in dringenden Fällen das Recht und auf schriMich gestellten, begründeten Antrag von einem Drittel der Verbandsvereine die Pflicht, eine außerordentliche Delegiertenversanumlung einzuberufen. §5- Auf der Delegiertenversammlung hat jeder Verbandsverein für je fünfzig seiner Mitglieder eine Stimme, jedoch höchstens 6 Stimmen. Vereine mit weniger als 50 Mitglieder haben eine Stnnme. Die Stimmenzahl bemißt sich nach derjenigen Mitgliederzahl^ für die zuletzt Beitrag an die Arbeitsgemeinschaft bezahlt ist. § 6_- Die Tagesordnung der ordentlichen Delegiertenversammlung ist vom Vorstand mindestens Wochen vorher bekannt zu machen. § 7. Die Einberufung und Leitung der Delegiertenversammlung liegt in den Händen deS Vorstandes. Die verhaitdlungen sind für die Mitglieder der Ili öffentlich. Der Vorstand ist ermächtigt, andere personell als Gäste einzuladen. Durch Beschluß der Delegiertenversammlung kann die Geffentlichkeit ausgeschlossen werden. - § 8. Die Einkünfte der Arbeitsgemeinschaft bestehen aus: den Jahresbeiträgen der Verbandsvereine, die nach der Kopfzahl der Mit-

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