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Liberales Judentum · 1917-03-01 · Heft 3-4 (März 1917) · p. Seite 32

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Journal
Liberales Judentum
Volume
9 (1917)
Issue
Heft 3-4 (März 1917)
Date
1917-03-01
Page
Seite 32 (sequence 8)
Language
German
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§. Breslauer: NeuarienLierung o o Ö o »efrimnumg und refi§K>j’c Anschauung gerankt. Pflicht der Gemeinde ist es, für alle bre Gcnreindemitgliedrr zu sorgen, ihre Einrichtungen für aWr Schattierungen zu reffen. Und da sollte sie nicket die Pflicht haben, auch diese LimLhtungen für die weit iberwiegende Mehrzchl ihrer Mitglieder lach deren ^ebensweHe zu gestalten? Auch den Frauen wird ihr Riecht zuteil werden müssen. - VcMe Gleichberechtigung mit dem Manne ihnen einzuräumen, liegt an sich kein Hindernis Tor. t^n allen Verwalüingsangelegenheitm müssen sie gleiches Stinrnwecht wie der M-nrn haben. Es besteht auch an sich kein Grrvvd dagegen, sie in der Synagoge dein Maure gleich zu stellen; allerdings wird inan hier durch die Einrichtung des Gottesdienstes für die verschiedcnen Richtungen den lvünschen Andersdenkender entgegenkoMnen können. Aber ebenso wie an den hohen Feiertagen auch bei konservativ gerichtetem Gottesdierrfte Männer und Frauen ohie Scheidung in einem Raunre zum Gottesdünste vereinigt werden, so liegt gar kein Grund vor, diese Lin richtnng für die freier gerichteten Synagogen das ganze Jahr hindurch einzuführen. Die Bestrebungen für den Religions unterricht müssen wcLer gefördert werden als bisher. Der Streit, ob der Religions unterricht mit dem profanunterricht gemein sam und nur von dorr Lehrer..der profan Unterrichts erteilt, odrr ob der Religionsunterricht vollständig selbständig für sich ge geben werden soll, must für die erste Art entschieden werden. Änr dann "kann der Religionsunterricht arf den Schüler seine Wirkung ausüben, warn er sieht, daß es ein Unterricht wie jeder andere ist und daß dieser Unterricht für seine Grsamtausbildung ebenso notwendig ist wie alle anderen kehrgegenstände. Entstehen hierbei Schwierigkeiten für die Ausbildung in der Hebräischen Sprache, so kann dieser Unterricht ohne jeden Schaden von dem Religionsunterricht getrennt und an anderer Stelle erteilt werden; insoweit haben die Religionsschulen auch in Zukunft ihre Berechtigung. Vor allem aber müssen die Gemeinden in Zukunft mehr als bisher der.Wissenschaft des Judentums ihr Augenmerk zuwenden. Diese Wissenschaft, die den Juden und der gesäurten Welt die grundlegerrde Bedeutung unserer Religion irr die Erkenntnis bringt, ist verrnöge ihrer Aufgaben und ihrer Ziele von der wichtigsten Bedeutung für die Existenz und die Fortentwicklung des Judentums. War es doch ein Vertreter der Wissenschaft, der das grundlegende Werk über die Entwicklung des Gottesdienstes uns geschenkt hat. Die Wissenschaft zu pflegen, ihren Jürrgern die Wege zu offnen und die Zukunft zu gestalten,'ist eine der vornehmsten Aufgaben aller Gemeindeverwaltungen. — Endlich werden auch die einzelnen Genreindemitglieder rricht umhin können, ihr bisheriges verhalten zu ärrderrr. Ls hat bisher an Männern nie gefehlt, die sich der Gemeindeverwaltung zur. Verfügung gestellt haben. Schied der eine aus, so war bald ein anderer da, der seine Stelle einnahm. Aber es gibt doch noch eine große Anzahl von Glaubensgenossen, die die Teilnahme am Gottesdienst, die Mitwirkung bei der Gemeindeverwaltung und bei den allgenreinen jüdischen Angelegenheiten für nicht notwendig erachten und sich höchstens entrüsten, wenn bei einer Beerdigung nicht alles nach ihrem Wunsche geht. Diese .werden ihren Sinn ändern müssen. Sie werden einsehen lernen müssen, daß nur.in der Gemeinsamkeit und der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit das Geil und die Zukunft liegen. Die Zeiten sind vorbei, kn denen der Einzelne glauben durfte, daß es für ihn besser sei, wenn - er nicht als ein Mitalied der Gemeinde erkannt

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